Der verrutschte Hoden und ein Streit im Hundezuchtverein

Das Amtsgericht München hatte über die Klage eines Hundezüchters zu entscheiden, dessen Boxer-Rüde auf einer Zuchtschau wegen eines angeblichen Hodendefektes disqualifiziert und anschließend generell von der Zucht ausgenommen worden war. Die Richter hatten bei der Begutachtung des Hundes einen nicht ganz in den Hodensack abgesenkten Hoden bemängelt und das Tier damit aus dem Rennen geworfen.

Das Amtsgericht München hat dem Kläger überwiegend wieder Genugtuung verschafft, nachdem ein Sachverständiger keinen Hodendefekt feststellen konnte. Eigentlich eine kleine Sache, aber zwei Aspekte sind interessant:

Zum einen legt das Urteil nahe, dass für den Ausschluß von der Zucht keineswegs das Urteil von Wettkampfrichtern ausreicht. Denn die spätere Untersuchung des Sachverständigen ergab, dass der scheinbare Hodendefekt vermutlich nur die Folge einer erhöhten Anspannung aufgrund der Veranstaltung und der Untersuchung durch die Wettkampfrichter war. Zuchtverbände sollten sich also überlegen, ob sie neben der Disqualifikation für die laufende Veranstaltung auch gleich Einträge in das Stammbuch vornehmen, wenn der festgestellte Defekt nicht absolut sicher ist.

Zum anderen scheiterte der Kläger aber mit seinem Wunsch, auch die Disqualifizierung möge revidiert werden. Darin konnten die Richter keinen eigenständigen Anspruch erkennen und sahen den Züchter mit der Korrektur des Stammbaums ausreichend bedient. Klagen sollten sich in solchen Fällen also auf die langfristigen Folgen beschränken, wenn denn welche zu befürchten sind.

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