Deutsche Justizministerin: Unsicher, ob E-Privacy-Verordnung noch kommt

Die deutsche Justizministerin Katarina Barley hat laut eines Berichts auf Heise Online auf der heute in Berlin zuende gehenden Re:publica erklärt, es sei unsicher, ob die geplante E-Privacy-Verordnung noch komme. Diese Verordnung, die eine Fortführung der bereits existierenden E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union sein soll, ist derzeit durchaus umstritten, weil sie über die am 25. Mai endgültig in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung die Maßgaben insbesondere für Werbung, Marketing und Tracking im Internet nochmals verschärfen würde.

Die Ministerin erklärte, sie stehe grundsätzlich hinter diesem Ansinnen, der Entwurf sei aber noch lange nicht in trockenen Tüchern.

Hinsichtlich der Zulässigkeit von Tracking-Tools auf Internetseiten gibt es derzeit erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Die oberste Zusammenkunft der Datenschutzbehörden in Deutschland, die Datenschutzkonferenz, hatte sich vergangene Woche dahingehend positioniert, dass nach ihrer Ansicht ein Tracking von Internetnutzern nach dem 25. Mai 2018 nur noch mit einer DSGVO-konformen Einwilligung möglich sein werde. Das dürfte zahllose Seitenbetreiber – gerade in der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit – in ernste Schwierigkeiten bringen.

Nils Michael Becker:
Ich bin Rechtsanwalt mit Sitz in Bad Honnef (Aegidienberg). Einer meiner Interessenschwerpunkte ist das IT- und Datenschutzrecht, hier derzeit insbesondere die Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen, Selbständige und Vereine. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an: 02224-97690821. Meine Kanzlei befindet sich auf dem Retscheider Hof.

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