Dressur Studien live über die BVerfG-Entscheidung zu § 50 II TAMG

Erleichterung für Tieheilpraktiker: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum TAMG

Mit Claudia Sanders von den Dressur-Studien habe ich mich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tierarztvorbehalt bei der Anwendung von Humanhomöopathika unterhalten, die meine Kollegen Rechtsanwältin Daniela Müller und Dr. Oliver Herrmann in Karlsruhe erstritten haben.

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