Erleichterung für Tieheilpraktiker: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum TAMG
Mit Claudia Sanders von den Dressur-Studien habe ich mich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tierarztvorbehalt bei der Anwendung von Humanhomöopathika unterhalten, die meine Kollegen Rechtsanwältin Daniela Müller und Dr. Oliver Herrmann in Karlsruhe erstritten haben.