Seit Jahren fordern Studierende und nun auch juristische Fakultäten eine Reform des Jurastudiums. Die Bucerius Law School (BLS) in Hamburg rief zu einer Diskussionsrunde auf, um die Reform der ersten juristischen Staatsprüfung zu erörtern. Prof. Dr. Michael Grünberger betont die Notwendigkeit einer Modernisierung des Staatsexamens, um dem Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden.
Breite Unterstützung für Reformansätze
An der Diskussion beteiligten sich Vertreter:innen von 15 Jurafakultäten, der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften und der Initiative iur.reform. Es herrschte Einigkeit über die Notwendigkeit einer Reform, auch wenn Meinungen über das Ausmaß der Änderungen variierten. Zentrale Themen waren die Ergebnisse einer Umfrage der Initiative iur.reform, die Unzufriedenheit vieler Studierender mit der juristischen Ausbildung aufzeigte.
„Hamburger Protokoll“ – Vier Kernforderungen
Das Ergebnis der Sitzung ist das „Hamburger Protokoll“ mit vier Hauptforderungen und weiteren Reformansätzen. Dazu gehören die Reduzierung des Pflichtstoffkatalogs und die Verlagerung bestimmter Themen in das Studium. Auch die Einführung eines integrierten Bachelor-Abschlusses und die Vergabe eines Bachelor of Laws (LL.B.) zu einem früheren Zeitpunkt wurden vorgeschlagen.
Neue Ansätze für ein zeitgemäßes Jurastudium
Weitere Vorschläge umfassen die Einrichtung von Anlaufstellen für Beschwerden im Prüfungsprozess und ein gesetzlich verankertes Monitoring des Staatsexamens und des Studiums. Das Protokoll enthält auch Überlegungen zur verdeckten Zweitkorrektur, Diversität in Prüfungskommissionen und der Einführung von E-Examens. Die Diskussion wurde als positiv und konstruktiv bewertet, wobei der Wille zur Verbesserung im Vordergrund stand.