Ein fröhlich lächelnder Arzt in der App, eine Krankschreibung nach kurzer Onlineberatung gegen 25 € Gebühren — was soll da schon schiefgehen? Die Franzosen haben es ausprobiert und fragen sich jetzt, wie sie aus der Nummer wieder rauskommen.
Seit dem 7. Januar können sich Arbeitnehmer in Frankreich über ein Serviceportal krankschreiben lassen. Der eigentlich als Notfalldienst gedachte Service hat sich aber offensichtlich binnen kürzester Zeit als so gefragt herausgestellt, dass die Website stundenweise nicht mal mehr erreichbar war.
Insbesondere in Morgenstunden — welch Überraschung — sei der Ansturm sehr groß, klagt der Dachverband der fränzösischen Krankenkassen. Er sei nun bemüht, das eben eingeführte Portal durch eine Klage wieder außer Betrieb nehmen zu lassen. Der Ärzteverband sekundiert mit dem Hinweis, eine Krankschreibung sei eben keine Pizzabestellung.
Aber auch in Deutschland gibt es schon Anbieter, die eine Krankschreibung per Videogespräch anbieten, dabei aber höhere Gebühren beanspruchen. Ihnen wird die Arbeit dadurch leichter, dass der Gesetzgeber vor kurzem die Einführung der digitalisierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen hat, der „gelbe Schein“ also zukünftig unter Verzicht auf Papier versendet werden soll.
Auch der elektronische Versand einer AU-Bescheinigung entbindet Arbeitnehmer aber nicht davon, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie erkrankt sind. Weil das ja nach Umständen ein schwieriges Gespräch sein kann, versuchen Arbeitnehmer manchmal auf diese Mitteilung zu verzichten und hoffen, das werde letztlich durch die Vorlage der AU wieder geheilt. Das ist falsch.