Am Sonntag Abend haben wir bei den Dressur-Studien in einem Livestream auf Facebook über die kommenden Lockdown-Bestimmungen gesprochen und dabei in einem Punkt leider etwas Fake-News verbreitet: Entgegen unserer Annahme haben sich Bund und Länder doch nicht auf ein generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester einigen können, sondern nur auf ein Verkaufsverbot für Feuerwerksartikel.
Tatsächlich sprachen zunächst einige Meldungen davon, dass es auch ein Verbot der Nutzung von bereits gekauftem Feuerwerk geben werde. Das findet sich aber in dem Volltext der Bund-Länder-Einigung nicht wieder. Dort ist nur die Rede davon, dass es einerseits ein An- und Versammlungsverbot geben werde (zuständig die Länder) und ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik (zuständig der Bund).
Das Abfeuern bereits vorhandender Feuerwerkskörper alleine ist daher auch in diesem Jahr wohl zulässig, soweit nicht Kommunen nochmals eigene Regeln aufstellen – es gibt ja schon länger Gemeinden, die wenigstens in den Innenstädten das Abfeuern generell verboten haben.
Sinnvoller wird das Knallern durch die offengeblieben Lücke natürlich nicht. Der Text der Bund-Länder-Einigung ist hier zu finden.