Wie SPIEGEL Online berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht klare Worte gefunden, warum die Auslieferung von Beschuldigten in die USA gegen das deutsche Grundgesetzt verstoßen kann. Konkret ging es um den angeblichen „Meisterhacker Ercan Findikoglu“, dem Cyber-Bankräube zur Last gelegt werden. Sowohl die Türkei als auch die USA verlangen seine Auslieferung, nachdem er im Dezember 2013 bei einer Reise nach Frankfurt verhaftet wurde.
Gegen die Auslieferung verteidigte ihn sein Anwalt mit dem Argument, die ihm vorgeworfenen Strafen seien hierzulande teils nicht definiert, zudem drohe ihm nach amerikanischem Recht eine Haftstrafe von mehr als 250 Jahren. Das bedeute de facto eine lebenslange Haft, während Findikoglu in Deutschland schlimmstenfalls 15 Jahre zu erwarten habe.
Diese durchaus plausiblen Argumente wollte das das Oberlandesgericht Frankfurt aber nicht hören und gab die Auslieferung frei. Das Bundesverfassungsgericht soll sie nun wieder mit dem Hinweis gestoppt haben, die Entscheidung des Oberlandesgerichts verletze das Willkürverbot und erfülle nicht die „Mindesterfordernisse“ im Auslieferungsrecht. Das OLG habe die möglichen Folgen einer Auslieferung nicht ausreichend geprüft, seine Behauptungen seien durch nichts belegt und „spekulativ“.