Wandel im Beurkundungsverfahren
Die traditionellen Methoden der Beurkundung, die bislang stark auf Papierdokumente angewiesen waren, stehen vor einer signifikanten Veränderung. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann treibt einen paradigmatischen Wechsel voran, mit dem Ziel, die elektronische Präsenzbeurkundung zum Standard zu erheben. Dieser Schritt ist in einem aktuellen Referentenentwurf konkretisiert, der die digitale Transformation des Beurkundungsprozesses einleitet.
Der bisherige Prozess ist von einer ausgeprägten Papierabhängigkeit gekennzeichnet, wobei elektronische Beurkundungen bisher eher die Ausnahme darstellten. Das soll sich nun ändern. Seit 2022 ist die elektronische Archivierung von Urkunden durch Notare im „Elektronischen Urkundenarchiv“ Pflicht, und Gerichte werden ab 2026 ebenfalls verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen. Trotz dieser Entwicklung besteht noch immer eine Diskrepanz zwischen der Erstellung und der finalen Handhabung der Urkunden, die häufig in gedruckter Form vorliegen müssen.
Details des neuen Entwurfs
Der neue Referentenentwurf sieht vor, dass Beurkundungen künftig auch im Präsenzverfahren elektronisch durchgeführt werden können. Hierbei können die Beteiligten ihre Unterschriften elektronisch leisten, entweder mittels eines Unterschriftenpads, eines Touchscreens oder durch eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Authentizität und Integrität der Urkunde wird durch die qualifizierte elektronische Signatur der Urkundsperson gewährleistet.
Des Weiteren plant der Entwurf eine Vereinfachung der elektronischen Beglaubigungen. Eigenhändige elektronische Unterschriften sollen in Zukunft beglaubigt werden können. Diese Neuerung würde den Zugang zu notariell beurkundeten und öffentlich beglaubigten Erklärungen erheblich erleichtern. Der Zugang zu einer öffentlich beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten Erklärung würde ausreichen, um diese wirksam werden zu lassen. Dies ermöglicht unter anderem die elektronische Übermittlung von Erbausschlagungserklärungen an das Nachlassgericht.
Dieser Wandel im Beurkundungsverfahren markiert einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft. Er vereinfacht viele Prozesse und ermöglicht einen schnelleren und effizienteren Umgang mit rechtlichen Dokumenten. Es ist ein Schritt, der die Rechtspraxis modernisiert und an die digitalisierte Welt anpasst.