Entscheidung des BGH zu Wohnungsrechten bei Insolvenz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Wohnungsrechte an ehemals eigenen Immobilien bei einer Insolvenz nicht vor Pfändung schützen. Dieser Beschluss, datiert auf den 2. März 2023, betrifft Eigentümer, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten sind. Es wurde entschieden, dass ein Wohnungsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, im Falle einer Insolvenz pfändbar ist und somit zur Insolvenzmasse gezählt werden kann.

Die Praxis des Wohnungsrechts

Die Einrichtung eines Wohnungsrechts wird häufig als Mittel angesehen, um bei einer Insolvenz nicht aus der eigenen Immobilie vertrieben zu werden. Allerdings erschwert ein solches Recht die Veräußerung der Immobilie durch den Insolvenzverwalter. Der BGH hat jedoch klargestellt, dass bei einer Insolvenz dieses Recht zugunsten der Gläubiger aufgehoben werden kann, um das Vermögen des Schuldners zu realisieren.

Der konkrete Fall vor dem BGH

Im konkreten Fall hatte ein Mann sein Grundstückseigentum an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen und sich zuvor ein Wohnungsrecht eingeräumt. Nachdem über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet wurde, wurde die Übertragung des Grundstücks rückgängig gemacht. Der Mann wurde wieder Eigentümer und der Insolvenzverwalter beantragte die Löschung des Wohnungsrechts, was letztendlich vom BGH bestätigt wurde.

Langfristige Rechtsprechung des BGH

Der BGH bestätigt mit diesem Urteil seine langjährige Rechtsprechung, die bereits seit 1964 besteht. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Eigentümer in finanzieller Schieflage nicht durch die Kombination einer Eigentumsübertragung und der Einräumung eines Wohnungsrechts geschützt sind. Es stellt einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dar.

Weitere Informationen zu dem Thema können Sie beispielsweise hier finden: LTO-Website

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