Neue EU-Tiertransportverordnung: Entwurf und Kritik
Die EU-Kommission hat einen überarbeiteten Entwurf der EU-Tiertransportverordnung vorgestellt, der von verschiedenen Verbänden kritisch bewertet wird. Besonders die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat Bedenken geäußert. Der Entwurf beinhaltet zwar einige Verbesserungen, jedoch fehlen wesentliche Schritte, um Tiere als fühlende Wesen zu schützen, wie es im Arbeitsweisevertrag der EU gefordert wird.
Mängel im Entwurf: Fehlende Verbotsgesetze
Der Entwurf vermisst wichtige Aspekte wie das Exportverbot lebender Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten und das Transportverbot für sehr junge, noch von der Muttermilch abhängige Tiere. Diese Lücken widersprechen den grundlegenden Prinzipien des Tierschutzes und der Anerkennung von Tieren als fühlende Wesen.
Kontroverse Neuregelungen
Eine besonders umstrittene Neuerung im Entwurf ist die Erlaubnis, Geflügel und Kaninchen an den Beinen zu tragen. Dies steht im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage der EU-Tiertransportverordnung und dem internationalen Übereinkommen zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Solche Praktiken sind aktuell verboten und widersprechen dem höherrangigen Recht.
Notwendigkeit umfassender Reformen
Die Kritik an dem Entwurf unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der EU-Tiertransportverordnung. Es bedarf ernsthafter Maßnahmen, um das Wohlergehen der Tiere vollständig zu berücksichtigen und den Tierschutzstandards gerecht zu werden, die sowohl von der EU als auch von ihren Mitgliedstaaten propagiert werden.