Das Landratsamt Tierschenreuth (Bayern) hat die erste Ausgangssperre in Deutschland verhängt. Der Text der Allgemeinverfügung findet sich hier.
Wie schon von vorhergesagt, sind auch nach dieser Verfügung Wege zum Zwecke der Versorgung von Haustieren erlaubt, worunter nach praktischer Lesart Pferde jedenfalls dann fallen, wenn sie nicht durch einen dafür beauftragten Pferdebetrieb versorgt werden. Es könnte also in diesem Landkreis jetzt wichtig sein, eine Kopie seines Einstellvertrages mit sich zu führen oder sich vom Stallbetreiber eine entsprechende Bestätigung ausstellen zu lassen. Ebenso dürfte die Ausnahme auch die Wege zu Futtermittelhandlungen einschließen. Wer solche Waren jetzt im betroffenen Landkreis kauft, sollte in jedem Fall auf dem Rückweg die Quittung des Einkaufs bei sich führen, auf der Datum und Uhrzeit des Kaufs verzeichnet sind.
Die Allgemeinverfügung sieht zudem generell die Möglichkeit von Ausnahmen zu. Wer als Betroffener unsicher ist, sollte daher vorsorglich — und sofort — eine entsprechende Ausnahme für Reisen zu seinem Pferd beantragen.