EuGH zu Widerrufsrecht bei kundenspezifisch gefertigten Waren

Der EuGH hat sich zu der Frage geäußert, ob bei nach Kundenspezifikation gefertigten Waren – also beispielsweise bestimmten Pferdesätteln – auch dann ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn die Produktion dieser Waren noch gar nicht begonnen hat. Er hat außerdem darauf hingewiesen, dass Messestände in vielen Fällen als “Geschäftsräume” gelten können und deshalb beispielsweise bei Sattelkäufen auf einer Messe ein Widerrufsrecht nicht besteht.

Nach der Richtlinie 2011/83 über die Rechte der Verbraucher können diese einen Vertrag, der im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der EuGH hat jetzt klargestellt, dass dies auch gilt, wenn mit der Produktion der bestimmten Ware noch nicht begonnen wurde. Das ergebe sich unter anderem aus dem Ziel der Richtlinie, die Rechtssicherheit zu erhöhen, indem das Bestehen eines Widerrufsrechts gerade nicht vom Fortschritt der Vertragserfüllung abhänge.

Der EuGH hat zudem darauf hingewiesen, dass der Stand eines Anbieters auf einer Messe als dessen Geschäftsräume angesehen werden könne. Werde ein Vertrag aber zwar auf der Messe, nicht aber am Stand abgeschlossen, gelte er weiterhin als nicht “in Geschäftsräumen” abgeschlossen, weshalb für Verbraucher dann ein entsprechendes Widerrufsrecht besteht.

Reitsporthändler und Sattler sollten daher in jedem Fall bei Verkaufsmessen darauf achten, den Verkauf von Waren auf den eigenen Messestand zu konzentrieren und nicht beispielsweise anlässlich von Demonstrationen oder sonstiges Events auf der Messe zu verkaufen.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin