Evaluierung zum „Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz“

Einführung zum Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz

Der Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken wurde kürzlich der Bundesregierung vorgelegt. Dieses Gesetz, das 2019 in Kraft trat, zielt darauf ab, die Effizienz und Wirksamkeit des Ausländerzentralregisters (AZR) zu erhöhen. Mit etwa 21,7 Millionen personenbezogenen Datensätzen dient das AZR als wichtige Informationsquelle für über 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen.

Verbesserungen und Zielsetzungen

Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse der Länder und Kommunen, die Nutzungsmöglichkeiten des AZR zu erweitern. Es ermöglicht eine effizientere Organisation und Steuerung nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden. Durch das Gesetz wurde die Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren im Zusammenhang mit dem AZR gefördert und dessen Rolle in der Migrationsverwaltung gestärkt.

Handlungsempfehlungen und Datenqualität

Der Bericht unterbreitet mehrere Handlungsempfehlungen, insbesondere zur Verbesserung der Datenqualität im AZR. Die Qualität der Daten ist für die Arbeit der zugriffsberechtigten öffentlichen Stellen entscheidend. Faktoren wie die Vollständigkeit und Aktualität der Daten sind dabei von zentraler Bedeutung für die Datenqualität im AZR.

Herausforderungen und zukünftige Maßnahmen

Die Autoren des Berichts heben hervor, dass die Datenübermittlung an das AZR nicht immer vollständig erfolgt. Es wird empfohlen, die Bedeutung der Datenqualität bei den öffentlichen Stellen weiterhin zu betonen und auf die gesetzliche Verpflichtung zur schnellen Datenübermittlung und -pflege hinzuweisen, um die Effizienz und Genauigkeit des AZR zu verbessern.

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