Freispruch im Ferkel-Tötungsprozess

Im Prozess gegen zwei ehemalige Amtstierärzte des Kreises Gütersloh gab es eine überraschende Wende. Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück hat beide Angeklagten freigesprochen und das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Der Vorfall, der sich im Juni 2022 ereignete, betraf die Tötung von drei Ferkeln in einem Schlachtunternehmen während einer amtlichen Überwachung.

Details des Falls

Die Anklage behauptete, einer der Tierärzte habe drei neugeborene Ferkel in einem Eimer mit Wasser ertränkt, während sein Kollege zusah. Die Ferkel kamen kurz vor der Schlachtung des Muttertiers zur Welt. Nachdem der Fall bekannt wurde, kündigte der Kreis Gütersloh den Tierärzten wegen tierschutzwidriger Handlungen.

Rechtliche und ethische Fragen

Normalerweise werden in solchen Fällen Ferkel in einer Gasanlage getötet. Der Prozess beleuchtete auch das Verbot der EU, hoch trächtige Tiere zu transportieren – eine Regelung, die im vorliegenden Fall offenbar übersehen wurde. Experten betonen die Notwendigkeit, Muttertiere und ihren Nachwuchs ethisch zu behandeln und, wenn möglich, zu schützen.

Ergebnis und Konsequenzen

Das Verfahren wurde letztendlich eingestellt, unter anderem weil die Ferkel nicht lebensfähig waren und die Tierärzte ihre Stellen bereits verloren hatten. Trotz des Freispruchs sind die Veterinäre nicht mehr beim Kreis Gütersloh beschäftigt, nachdem sie gegen ihre fristlose Kündigung geklagt hatten.

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