Illegaler Handel mit exotischen Tieren – ein wachsendes Problem in Deutschland
Der jüngste Fund einer zwölf Kilogramm schweren Geierschildkröte namens „Gabi“ in einem Kanal in Kellinghusen zeigt erneut auf dramatische Weise, welche Risiken mit der illegalen Haltung und Aussetzung exotischer Tiere verbunden sind. Ursprünglich aus Nordamerika stammend, stellt diese Schildkrötenart aufgrund ihrer enormen Beißkraft eine erhebliche Gefahr für Menschen und Tiere dar. Trotzdem gelangen solche exotischen Tiere immer wieder illegal nach Deutschland und werden unkontrolliert gehalten oder ausgesetzt. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen Behörden konfrontiert sind: Es gibt zwar strenge gesetzliche Verbote, aber die Umsetzung und Kontrolle sind schwierig.
Gefahr durch exotische Haustiere – Geierschildkröten und andere gefährliche Arten
Geierschildkröten zählen zu den gefährlichsten Schildkrötenarten überhaupt. Ihr Kiefer besitzt eine Kraft, die ausreicht, um Knochen, Besenstiele und sogar menschliche Finger problemlos zu durchtrennen. Diese Tiere sind nicht nur aufgrund ihrer Stärke gefährlich, sondern auch, weil sie bei Bedrohung äußerst aggressiv reagieren können. Werden sie, wie im Fall der Schildkröte „Gabi“, in freier Wildbahn ausgesetzt, stellen sie eine unmittelbare Gefahr für heimische Tierarten und Menschen dar. Solche Tiere gehören ausschließlich in speziell gesicherte Einrichtungen und keinesfalls in Privathaushalte.
Rechtliche Verbote – warum die Haltung gefährlicher Exoten untersagt ist
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die die Haltung besonders gefährlicher exotischer Tiere verbieten. Diese Verbote dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dem Tier- und Artenschutz. Allerdings zeigt die Praxis, dass diese rechtlichen Regelungen häufig umgangen werden. Illegale Tierhändler und ahnungslose Käufer bringen exotische Tiere in Umlauf, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Besonders problematisch ist hierbei, dass die Tiere oftmals über Online-Portale oder Schwarzmarktangebote vertrieben werden, was die Kontrolle zusätzlich erschwert.
Folgen der illegalen Haltung – erhebliche straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen drohen
Wer entgegen den gesetzlichen Vorgaben gefährliche exotische Tiere wie die Geierschildkröte hält, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Dabei drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern in schweren Fällen auch strafrechtliche Sanktionen, insbesondere wenn die Tiere ausgesetzt werden und dadurch eine konkrete Gefahr für Menschen entsteht. Die Behörden haben das Recht und die Pflicht, Tiere zu beschlagnahmen, und die Kosten der Beschlagnahmung sowie der anschließenden Unterbringung gehen grundsätzlich zu Lasten des Tierhalters. Hinzu kommt, dass der Halter für Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier verursacht.
Aussetzen exotischer Tiere – ein besonders schwerwiegendes Vergehen
Wird ein exotisches Tier, wie jüngst die Schildkröte in Kellinghusen, illegal ausgesetzt, handelt es sich um eine besonders schwere Pflichtverletzung, die empfindlich geahndet wird. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Halter hohe Geldbußen sowie Kostenübernahmen für aufwändige Bergungs- und Unterbringungsmaßnahmen, die schnell im vier- oder fünfstelligen Bereich liegen können. In der Praxis gestaltet sich die rechtliche Verfolgung solcher Fälle jedoch häufig schwierig, da die Identität des ursprünglichen Halters in vielen Fällen nicht nachvollziehbar ist. Ermittlungen laufen daher oft ins Leere, was wiederum den Aufwand und die Kosten für die öffentliche Hand erhöht.
Praktische Herausforderungen für Behörden und Tierheime
Die praktische Umsetzung rechtlicher Vorschriften stößt regelmäßig an Grenzen: Tierheime und Wildtierstationen sind häufig überfordert, weil sie weder über ausreichende Kapazitäten noch über die nötige Ausstattung verfügen, um gefährliche Exoten langfristig unterzubringen. Zudem ist die Vermittlung dieser Tiere an geeignete zoologische Einrichtungen oder spezialisierte Auffangstationen sehr aufwändig. So auch im aktuellen Fall „Gabi“: Derzeit sucht die zuständige Behörde eine geeignete, dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit in einem Zoo oder einer spezialisierten Station. Dies verdeutlicht zusätzlich, welche erheblichen Kosten und Schwierigkeiten mit der illegalen Haltung und dem Aussetzen solcher Tiere verbunden sind.
Warum fachliche und anwaltliche Beratung im Ernstfall unerlässlich ist
Angesichts der komplexen rechtlichen Lage und der drastischen Konsequenzen bei Verstößen gegen Haltungsvorschriften sollten sich betroffene Personen bei Unsicherheiten unbedingt von spezialisierten Rechtsanwälten beraten lassen. Dabei ist stets eine genaue Einzelfallprüfung erforderlich, denn häufig ergeben sich neben den rechtlichen Problemen noch weitere praktische Schwierigkeiten, etwa bei der Beweisführung, Identifikation der Tiere oder der Zurechnung konkreter Handlungen. Die genaue Beurteilung durch einen Rechtsanwalt ist dabei unerlässlich, um die tatsächlichen Risiken abschätzen und geeignete Verteidigungs- oder Präventionsstrategien entwickeln zu können.
Prävention durch umfassende Aufklärung – ein wichtiger Schritt gegen illegale Exotenhaltung
Der aktuelle Fall in Schleswig-Holstein unterstreicht die Bedeutung präventiver Maßnahmen wie umfassender Aufklärung der Öffentlichkeit und gezielter Kontrollen durch Behörden. Nur wenn potentielle Käufer und Halter sich über die Gefahren und die rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind, lässt sich langfristig verhindern, dass gefährliche Tiere unkontrolliert gehalten und ausgesetzt werden. Gleichzeitig sollte die Gesetzgebung stetig an neue Entwicklungen im illegalen Handel angepasst werden, um effektive Kontroll- und Sanktionierungsmaßnahmen sicherzustellen.
Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Partner und Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld und unterrichtet regelmäßig an der Akademie des Deutschen Beamtenbundes (dbb Akademie). Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“