EU gegen Scheinselbstständigkeit auf Digitalplattformen
Die Europäische Union steht kurz davor, ein Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit auf Digitalplattformen zu verabschieden. Diese Initiative zielt darauf ab, den Arbeitsstatus von etwa fünf Millionen Menschen, die gegenwärtig als Selbstständige gelten, möglicherweise zu Angestellten umzuwandeln. Plattformen wie Lieferando und Wolt sind in der Pandemiezeit besonders populär geworden, was die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung unterstreicht.
Ausmaß und Bedeutung der Plattformarbeit
In der EU gibt es schätzungsweise 28 Millionen Menschen, die als Kuriere, Fahrer oder in anderen Rollen auf Digitalplattformen arbeiten. Diese Zahl könnte bis 2025 auf über 40 Millionen ansteigen. Jedoch haben nur wenige dieser Arbeitskräfte einen formalen Arbeitsvertrag, und viele könnten laut EU-Kommission eigentlich als Angestellte eingestuft werden, was ihnen Rechte wie Mindestlohn und bezahlten Urlaub sichern würde.
Geplante EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
Die EU schlägt vor, die Beweislast umzukehren, sodass Plattformen nachweisen müssen, dass ihre Arbeiter wirklich selbstständig sind. Dieser Schritt würde durch erleichterte Verfahren zur Reklassifizierung und strenge Regeln zum algorithmischen Management ergänzt. Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist, dass Menschen eingreifen müssen, wenn ein Plattformarbeiter von einem Dienst ausgeschlossen wird, anstatt dies Algorithmen zu überlassen.
Herausforderungen und Gegenreaktionen
Trotz verschiedener erfolgreicher Gerichtsverfahren in der EU ist der Kampf der Plattformarbeiter um Anerkennung ihres Status komplex. Plattformen versuchen, einen Zwischenstatus zwischen Selbstständigkeit und Angestelltentum zu etablieren, um ihre Kosten niedrig zu halten. Gleichzeitig betonen sie die Vorteile der Flexibilität für ihre Arbeiter. Die Entscheidung über das Gesetz steht noch aus, und es ist ungewiss, ob es genügend Unterstützung erhalten wird, insbesondere da sich Deutschland und Frankreich noch unsicher zeigen.