Ein neuer Gesetzentwurf sieht eine umfassende Neustrukturierung und Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei vor. Ziel ist es, das Bundespolizeigesetz von 1994 zu modernisieren und an aktuelle Anforderungen anzupassen. Eine zentrale Neuerung betrifft die erweiterte Überprüfung von Personen, die langfristig bei der Bundespolizei tätig sein wollen, um Extremisten effektiver ausschließen zu können.
Die Bundespolizei soll künftig umfangreichere Befugnisse zur Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erhalten. Dazu zählt auch der Einsatz mobiler Sensorträger für Bild- und Tonaufnahmegeräte sowie technische Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme. Zudem wird die Überwachung der Telekommunikation, die Identifikation und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Handys sowie die Möglichkeit, Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote zu erlassen, erweitert.
Anpassung an Verfassungsgerichtliche Vorgaben
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Anpassungen an verfassungsgerichtliche Vorgaben. Dies folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016, welches Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärte. Die Neuregelungen sollen die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Bundespolizei sowie an nationale und internationale Stellen nach den Maßgaben des Karlsruher Urteils regeln.
Zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie vom April 2016 (RL (EU) 2016/680) sieht der Entwurf vor, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte in die Lage versetzt wird, bei erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften einzugreifen und Abhilfemaßnahmen anzuordnen.
Ausweitung der Sicherheitsüberprüfungen
Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einfache Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Dies bedeutet eine deutliche Ausweitung des Kreises der zu überprüfenden Personen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, einen besseren Schutz vor Extremisten zu gewährleisten, die als Innentäter die Arbeit der Bundespolizei gefährden könnten.
Des Weiteren enthält der Entwurf eine Regelung zur Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei. Die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes war bereits in der letzten Legislaturperiode von Union und SPD geplant, scheiterte jedoch am Widerstand des Bundesrates im Juni 2021.
Der Gesetzentwurf stellt somit einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bundespolizei dar. Er zielt darauf ab, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig den Datenschutz sowie verfassungsrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.