Gewährleistungsrechte: Ausschluss bei Hobbyzucht unwirksam

Gewährleistungsrechte: Ausschluss bei Hobbyzucht unwirksam ===

Als Käufer eines Tieres hat man Gewährleistungsrechte, wenn das Tier Mängel aufweist. Doch was passiert, wenn das Tier von einem Hobbyzüchter stammt? Ein Gerichtsurteil hat nun entschieden, dass der Ausschluss dieser Gewährleistungsrechte bei Hobbyzucht unwirksam ist.

Gewährleistungsrechte bei Hobbyzucht

Grundsätzlich haben Käufer von Tieren Gewährleistungsrechte, wenn das Tier Mängel aufweist. Dies gilt auch, wenn das Tier von einem Hobbyzüchter stammt. Denn auch Hobbyzüchter müssen die Tiere in einem mangelfreien Zustand übergeben. Dabei ist es unerheblich, ob der Verkauf in einem privaten oder gewerblichen Rahmen stattfindet.

Allerdings kann der Verkäufer diese Gewährleistungsrechte nicht einfach ausschließen. Der Käufer kann sich nicht darauf berufen, dass er das Tier von einem Hobbyzüchter erworben hat und deshalb keine Gewährleistungsrechte bestehen. Denn diese Rechte sind gesetzlich verankert und können nicht einfach ausgehebelt werden.

Ausschluss unwirksam laut Gerichtsurteil

Ein Gerichtsurteil vom 10. Juni 2021 hat nun entschieden, dass der Ausschluss der Gewährleistungsrechte bei Hobbyzucht unwirksam ist. In dem Fall hatte ein Käufer einen Hund von einem Hobbyzüchter erworben. Im Kaufvertrag war jedoch ein Ausschluss der Gewährleistungsrechte vereinbart worden. Als der Hund später an Epilepsie erkrankte, verlangte der Käufer eine Rückerstattung des Kaufpreises.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Käufers und erklärte den Ausschluss der Gewährleistungsrechte für unwirksam. Denn der Verkäufer hatte nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass er als Hobbyzüchter keine Gewährleistungsrechte übernehmen möchte. Der Käufer konnte sich somit auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte berufen.

Das Gerichtsurteil zeigt, dass Käufer auch bei Hobbyzucht nicht auf ihre Gewährleistungsrechte verzichten müssen. Verkäufer können diese Rechte nicht einfach ausschließen, ohne den Käufer ausreichend darauf hinzuweisen. Verbraucher sollten deshalb bei einem Kauf von einem Hobbyzüchter darauf achten, dass die Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen wurden und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
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