Ein tragischer Fall aus Unterfranken hat eine juristische Wende genommen: Ein Jäger, der einen Hund ohne erkennbaren Grund erschossen hatte, wurde vom Landgericht (LG) Bamberg zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 78-jährige Angeklagte nahm seine Revision zurück, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Gericht erkennt quälerische Misshandlung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jäger den Alaskan Malamute im Juli 2022 auf einer Wiese am Main in Knetzgau grundlos tötete. Die österreichischen Besitzer hatten zuvor eine Kanutour unternommen und ihr Boot am Ufer befestigt, als ihr nicht angeleinter Hund in der Nähe herumlief. Der Jäger schoss aus seinem Auto auf das Tier – ohne triftigen Grund.
Während das Amtsgericht Haßfurt zunächst eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen verhängte, ging das Verfahren in die Berufung. Die Strafkammer des LG Bamberg wertete die Tat als quälerische Misshandlung und Sachbeschädigung gemäß § 17 Nr. 1, Nr. 2 b) Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie § 303 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB).
Keine Hinweise auf Wilderei
Der Jäger hatte sich darauf berufen, dass der Hund gewildert habe. Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht – insbesondere, weil das Tier aufgrund einer Arthrose-Erkrankung stark eingeschränkt war. Hinweise auf eine Bedrohung durch den Hund gab es ebenfalls nicht.
Relevanz für das Tierrecht
Der Fall zeigt, wie ernst Gerichte mittlerweile Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nehmen. Während Wildtiere in bestimmten Fällen durch das Jagdrecht geschützt sind, gilt für Haustiere eine besondere Sorgfaltspflicht. Wer ein fremdes Tier tötet, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – auch wegen möglicher zivilrechtlicher Ansprüche der Halter.
Gerade im Spannungsfeld zwischen Jagdrecht und Tierschutz kommt es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Anwaltliche Beratung kann helfen, die Rechtslage klar zu beurteilen – sowohl für Tierhalter als auch für Jäger.