Wenn ein E-Bike einen Schaden verursacht, haftet der Halter unter Umständen auch dann, wenn ihn persönlich kein Verschulden trifft. Dies ergibt sich aus der sogenannten Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das Landgericht Lübeck hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass diese Haftung auch greift, wenn sich ein fest verbauter Akku eines E-Bikes entzündet und dadurch ein Brand entsteht.
Gericht: Halter haftet unabhängig von eigenem Fehlverhalten
Ein Mann hatte eine Halle angemietet, um dort E-Bikes zu verkaufen. Eines Nachts kam es zu einem Brand. Die Vermieter forderten Schadenersatz, weil der Mieter am Vorabend den Akku eines E-Bikes geladen hatte und den Stecker angeblich nicht gezogen hatte. Der Mann wies die Forderung zurück und argumentierte, dass ihn keine Pflicht zur Überwachung des Ladevorgangs treffe.
Das Landgericht Lübeck entschied jedoch, dass der Mann für den Schaden aufkommen muss – unabhängig davon, ob er tatsächlich einen Fehler gemacht hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Brand durch den Akku des E-Bikes verursacht wurde. Da das E-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von 85 km/h erreichen konnte, fiel es unter die Regelungen des StVG für Kraftfahrzeuge. Damit realisierte sich die sogenannte Betriebsgefahr, was zur Gefährdungshaftung des Halters führte.
Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs
Nicht alle Elektrofahrräder unterfallen der Gefährdungshaftung des StVG. Pedelecs mit einer Leistung bis 250 Watt, deren Motor sich ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch abschaltet, gelten rechtlich als Fahrräder und nicht als Kraftfahrzeuge. Für sie gilt das StVG nicht. Anders verhält es sich bei leistungsstärkeren E-Bikes, die höhere Geschwindigkeiten erreichen können – sie werden als Kraftfahrzeuge eingestuft und unterliegen daher der Gefährdungshaftung.
Rechtliche Einordnung und Bedeutung für Halter
Der Fall zeigt, dass die Halter von schnellen E-Bikes unter Umständen auch dann haften, wenn sie den Schaden nicht aktiv verursacht haben. Wer ein solches Fahrzeug besitzt oder gewerblich nutzt, sollte sich der möglichen Haftungsrisiken bewusst sein. Im Zweifel kann eine rechtliche Beratung klären, welche Pflichten und Haftungsfragen in einem konkreten Fall bestehen.