: : Hundebiss – Schadensersatz, Schmerzensgeld und Versicherungsfragen nach Hundeangriff

Haftung des Hundehalters bei Bissverletzungen durch Hunde

Die Haftung bei einem Hundebiss richtet sich nach den Grundsätzen der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 BGB. Hundehalter haften verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden, die ihr Tier verursacht. Konkret bedeutet dies, dass der Hundehalter für Schäden aufkommen muss, auch wenn ihn persönlich kein Verschulden trifft und er die Verletzung nicht hätte verhindern können. Ausschlaggebend ist allein, dass der Schaden durch den Hund verursacht wurde.

Diese strenge Haftung hat zur Folge, dass nahezu jede Verletzung durch einen Hundebiss dem Halter zugerechnet wird, selbst wenn der Hund bislang nie auffällig wurde. Typische Einwände, wie beispielsweise das Argument, der Hund sei friedlich und gut erzogen, spielen rechtlich keine Rolle.

Verhalten nach Hundebiss – medizinische und rechtliche Schritte

Nach einem Hundebiss steht zunächst die medizinische Versorgung im Vordergrund. Die Verletzung sollte unmittelbar behandelt und dokumentiert werden. Wichtig ist hierbei die genaue Dokumentation der Verletzungen und Behandlungen durch Ärzte oder Kliniken, da diese später Grundlage für die Schadensersatzforderung sein wird.

Im vorliegenden Fall kam es zunächst zu einer ambulanten Versorgung mit Auffrischung der Tetanusimpfung und Gabe eines Antibiotikums. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand im Verlauf, sind weitergehende Behandlungen, wie eine stationäre Aufnahme und eine intravenöse Antibiotika-Therapie notwendig. Solche Entwicklungen müssen sorgfältig festgehalten werden, um später Schmerzensgeldansprüche umfassend und korrekt geltend machen zu können.

Versicherungsrechtliche Abwicklung nach Hundebiss

Bei einer Verletzung durch einen Hund ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Halters der erste Ansprechpartner. Der Hundehalter hat seinerseits die Pflicht, den Schaden unverzüglich an seine Versicherung zu melden. Allerdings sollten Betroffene parallel ihre private Krankenversicherung informieren und klarstellen, dass es sich um eine fremdverursachte Verletzung handelt. Dies dient dazu, Erstattungsansprüche der privaten Krankenversicherung gegenüber der Hundehaftpflichtversicherung abzuklären und eigene Belastungen zu vermeiden.

Privatversicherte sollten alle medizinischen Rechnungen zunächst bei ihrer Versicherung einreichen. Die private Krankenversicherung nimmt anschließend Rückgriff auf die Haftpflichtversicherung des Hundehalters, um die entstandenen Behandlungskosten zurückzuerlangen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich jedoch, selbst mit der eigenen Versicherung Kontakt aufzunehmen und das Verfahren klar zu kommunizieren.

Entgangener Gewinn und Erwerbsschäden nach Hundebissen

Für Selbstständige und Unternehmer führt ein Hundebiss nicht selten zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen, da krankheitsbedingte Ausfälle nicht automatisch abgesichert sind. Grundsätzlich besteht auch hier ein umfassender Anspruch gegen den Hundehalter auf Ersatz des Verdienstausfalls. Dazu gehören entgangene Gewinne, Umsatzverluste und Mehrkosten, die durch Ersatzkräfte entstehen könnten.

Um diese Ansprüche durchzusetzen, müssen Betroffene detaillierte Nachweise erbringen. Dies können Umsatzprognosen, Steuerunterlagen oder Buchführungsbelege sein, die den tatsächlichen finanziellen Schaden belegen. Da der Nachweis kompliziert sein kann, empfiehlt es sich dringend, frühzeitig juristischen Beistand hinzuzuziehen.

Schmerzensgeldanspruch nach Hundebiss

Neben dem Ersatz materieller Schäden wie Behandlungskosten und Einkommensverlust besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld für die erlittene körperliche und seelische Belastung. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach Art, Umfang und Folgen der Verletzung. Faktoren wie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Intensität der Schmerzen, stationäre Aufenthalte und eventuelle langfristige Schäden fließen in die Bemessung ein.

Es existieren keine festen Tabellen, allerdings orientieren sich die Gerichte an vergleichbaren Fällen aus der Rechtsprechung. Ein Krankenhausaufenthalt und eine intravenöse Antibiotika-Therapie über mehrere Tage rechtfertigen regelmäßig ein angemessenes Schmerzensgeld, das durch einen erfahrenen Rechtsbeistand leichter durchsetzbar ist.

Anwaltliche Unterstützung nach Hundebiss – warum sie sinnvoll ist

Es ist ratsam, von Anfang an anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Obwohl Hundehalter oft kooperativ auftreten, wird die Abwicklung meist über deren Versicherung erfolgen, die naturgemäß daran interessiert ist, möglichst niedrige Zahlungen zu leisten. Ein Anwalt ist mit der Verhandlungsführung vertraut, kennt die relevante Rechtsprechung und kann gezielt argumentieren.

Eine anwaltliche Vertretung sichert darüber hinaus, dass Ansprüche vollständig geltend gemacht werden. Viele Betroffene unterschätzen die Möglichkeiten und die Höhe der zustehenden Forderungen. Auch der notwendige bürokratische Aufwand, etwa bei der Berechnung von Verdienstausfällen und der richtigen Dokumentation für die Versicherung, lässt sich effizienter und korrekter durch erfahrene Rechtsvertreter bewältigen.

Praktische Handlungsempfehlungen nach Hundeangriffen

Im Schadensfall nach einem Hundebiss empfiehlt sich folgendes Vorgehen zur Sicherung aller Rechte:
1. Sofortige medizinische Behandlung und detaillierte Dokumentation aller Behandlungsschritte.
2. Meldung an die eigene Krankenversicherung zur Klärung der Kostenübernahme.
3. Aufforderung des Hundehalters zur unverzüglichen Meldung an dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung.
4. Umgehende Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Anwalt zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
5. Sammlung aller Belege über Behandlungskosten, Verdienstausfälle und sonstige Schäden zur lückenlosen Dokumentation.

Die richtige Vorgehensweise erleichtert nicht nur die Schadensabwicklung, sondern stellt sicher, dass alle rechtlichen Ansprüche in vollem Umfang berücksichtigt und durchgesetzt werden können.

Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld. Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Sicht und meine Meinung auf dieses Thema dar. Wenn Sie einen Fehler entdecken, bin ich für einen Hinweis dankbar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein, bitte lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin

In