Rechtliche Einordnung von Hundebissen und Haftungsfragen
Hundebisse und ähnliche Vorfälle lösen häufig Verunsicherung und Ängste bei allen Beteiligten aus – insbesondere, wenn ein Kind betroffen ist. Dabei stellen sich schnell rechtliche Fragen nach Haftung, möglichen Konsequenzen für den Hundehalter und nicht zuletzt nach dem richtigen Vorgehen unmittelbar nach dem Vorfall. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 833 eindeutig die Haftung des Tierhalters für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob der Halter fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Entscheidend ist allein, ob das Tier tatsächlich den Schaden verursacht hat.
Im konkreten Fall eines Hundebisses, etwa eines Kindes, sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche regelmäßig die Folge. Schäden umfassen dabei sowohl die unmittelbaren Behandlungskosten als auch weitere Folgekosten, etwa psychotherapeutische Unterstützung. Auch wenn lediglich leichte Verletzungen wie blaue Flecken entstanden sind, ist die Haftung gegeben. Eine Einwilligung des Geschädigten oder dessen Eltern ist in diesen Fällen grundsätzlich nicht gegeben – insbesondere nicht, wenn Kinder involviert sind.
Typische Fehler nach Hundebiss-Vorfällen vermeiden
Häufig ist zu beobachten, dass Hundehalter nach einem Vorfall aus Unsicherheit zunächst ohne rechtliche Beratung versuchen, den Schaden selbst zu regeln. Davon ist dringend abzuraten. Spontane Aussagen zur Schuldfrage oder zu Umständen des Vorfalls können schnell nachteilige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ebenso ist dringend davon abzuraten, direkte Gespräche oder Verhandlungen mit den Geschädigten oder deren Angehörigen ohne rechtliche Unterstützung zu führen. Der korrekte Weg besteht darin, den Schaden unverzüglich der eigenen Hundehaftpflichtversicherung zu melden und anschließend Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen, der sich im Bereich des Tierhalterhaftungsrechts auskennt.
Gerade emotionale Reaktionen unmittelbar nach einem Vorfall bergen die Gefahr, dass Aussagen gemacht werden, die später gegen den Hundehalter verwendet werden könnten. Auch gut gemeinte Entschuldigungen können juristisch als Eingeständnis der Verantwortlichkeit gewertet werden – auch wenn sie in menschlicher Hinsicht natürlich verständlich sind. Daher gilt: Sachlich bleiben, keine spontanen Zusagen oder Eingeständnisse machen und umgehend fachkundige juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Die Rolle der Hundehaftpflichtversicherung
Die Hundehaftpflichtversicherung stellt für den Hundehalter die wichtigste Absicherung im Schadensfall dar. Sie tritt grundsätzlich für Schäden ein, die durch den Hund verursacht wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vorfall unverzüglich und umfassend gemeldet wird. Versicherer verlangen meist detaillierte Angaben zum genauen Hergang und zu den beteiligten Personen. Eine Verzögerung bei der Schadensmeldung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt wird oder gar verloren geht.
Die Versicherung übernimmt in der Regel nicht nur die Regulierung des Schadens, sondern auch die Prüfung, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Kommt es zu einer rechtlichen Auseabdersetzung, etwa einer Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, übernimmt die Haftpflichtversicherung meist auch die Kosten eines Rechtsstreits.
Polizeiliche Aufnahme und Folgen für den Hundehalter
Wurde die Polizei hinzugezogen, bedeutet dies zunächst eine amtliche Dokumentation des Vorfalls. Damit erhält die Angelegenheit oft auch verwaltungsrechtliche Relevanz. Denn zusätzlich zur zivilrechtlichen Haftung können Behörden – insbesondere Ordnungsämter und Veterinärämter – Maßnahmen gegen den Hundehalter oder das Tier selbst anordnen. Solche Maßnahmen reichen von einer Verpflichtung zur Nutzung von Maulkorb und Leine bis hin zur Durchführung eines Wesenstests, in schweren Fällen sogar bis zum Entzug der Hundehaltungserlaubnis.
Behörden prüfen insbesondere, ob der Hund in der Vergangenheit bereits auffällig geworden ist und ob der Halter ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um das Tier sicher zu führen. Gerade deshalb empfiehlt sich, den Vorfall möglichst neutral und mit anwaltlicher Hilfe zu schildern, um ungewollte Fehldarstellungen zu vermeiden. Dabei sind auch mögliche Zeugen und sonstige Beweismittel, wie Fotos des Verletzungsbildes, von Bedeutung.
Anwaltswahl nach einem Hundebiss
Die Auswahl eines passenden Rechtsanwalts nach einem Beißvorfall ist entscheidend für eine erfolgreiche Abwicklung des Falls. Zu bevorzugen sind Anwälte, die sich explizit mit Tierrecht und Tierhalterhaftung beschäftigen. Diese verfügen nicht nur über das juristische Fachwissen, sondern kennen auch die behördlichen Abläufe und haben Erfahrung mit ähnlichen Fällen. Eine kompetente anwaltliche Beratung hilft nicht nur bei der Schadensregulierung, sondern schützt auch davor, dass emotionale oder voreilige Aussagen später juristisch zum Nachteil gereichen könnten.
Eine auf Tierrecht spezialisierte Kanzlei wie meine kann in solchen Fällen alle drei Themenbereiche – Das Zivilrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht – abdecken.
Praktische Handlungsempfehlungen für Hundehalter
Aus praktischer Sicht ist Hundehaltern dringend zu raten, nach einem Vorfall folgende Punkte umgehend zu erledigen:
• Vorfall unverzüglich der Hundehaftpflichtversicherung melden.
• Sämtliche vorhandenen Beweise und Angaben zum Vorfall sichern.
• Keine spontanen Eingeständnisse oder Versprechungen abgeben.
• Anwaltliche Beratung frühzeitig einholen, um umfassende Vertretung sicherzustellen.
• Den Hund ab sofort besonders sorgfältig sichern, etwa durch verstärkten Gebrauch von Maulkorb und kürzere Leine, um weitere Vorfälle zu vermeiden.
• Unmittelbar nötige Maßnahmen (Tierarztbesuch zur Prüfung von Aggressionsverhalten, Training oder Verhaltenstherapie) dokumentieren, da sie positiv bewertet werden können.
Hundebissvorfälle sind für alle Beteiligten belastend und erfordern rechtlich umsichtiges Handeln. Klare und konsequente Schritte helfen dabei, das Geschehen bestmöglich zu regeln und negative Folgen für Hund und Halter zu minimieren.
Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld. Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“