Ihr Traum vom eigenen Reitbetrieb: Was Sie rechtlich beachten müssen

Für viele Pferdeliebhaber ist der eigene Reitbetrieb ein lang gehegter Traum. Ob als kleines Pensionsprojekt oder als Anbieter von Reitstunden und Ponyreiten – es gibt viele Wege, den Traum vom Leben mit Pferden Wirklichkeit werden zu lassen. Doch bevor Sie loslegen, sollten Sie sich der rechtlichen Voraussetzungen bewusst sein, die mit der Gründung und dem Betrieb eines solchen Unternehmens einhergehen.

Ein entscheidender Aspekt ist die Frage, ob Ihr Reitbetrieb als gewerbsmäßig eingestuft wird. Sobald Sie nämlich gegen Entgelt Leistungen anbieten, gelten Sie als gewerbsmäßig und müssen Ihren Betrieb bei der zuständigen Gemeinde anmelden. In vielen Fällen ist auch eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich, die Sie beim Veterinäramt beantragen müssen.

Wenn Sie planen, Reitstunden oder Ponyreiten anzubieten, benötigen Sie ebenfalls eine Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8c) TierSchG. Die Erlaubnis stellt sicher, dass die Bedingungen der Tierhaltung tierschutzgerecht sind und Sie als Tierhalter sachkundig und zuverlässig gelten. Beachten Sie, dass Sie erst nach Erteilung der Erlaubnis mit Ihrem Betrieb beginnen dürfen. Andernfalls riskieren Sie eine Geldbuße oder sogar eine Betriebsschließung.

Die Voraussetzungen für die Gewerbsmäßigkeit eines Reitbetriebs hängen davon ab, ob Leistungen selbstständig, planmäßig und für eine gewisse Dauer gegen Entgelt angeboten werden. Reitbetriebe, bei denen mehr als ein Pferd regelmäßig gegen Bezahlung für Reitzwecke bereitgehalten wird, sind beispielsweise erlaubnispflichtig.

Darüber hinaus muss Ihr Stall den Mindestanforderungen der Leitlinien für Pferdehaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) entsprechen. Diese betreffen unter anderem Weide und Auslauf, Boxengröße und weitere Aspekte der Tierhaltung.

Auch baurechtliche Voraussetzungen sind zu berücksichtigen. Die Genehmigung zur Errichtung oder zum Umbau eines Stalls hängt von der Lage des Grundstücks (Innen- oder Außenbereich) und der Berücksichtigung von nachbarrechtlichen Belangen (z.B. Geruchs- und Lärmbelästigung) ab. Im Außenbereich gelten strengere Anforderungen, und eine Baugenehmigung ist nahezu immer erforderlich.

Die Gründung eines eigenen Reitbetriebs ist ein aufregendes Vorhaben, doch es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten.

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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
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