Insolvenzantrag der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH (Hamburg)

Gläubiger der DEB Deutsche Energie Beratung GmbH unter bisheriger Geschäftsführung von Ove Burmeister dürften mit Spannung die erste Post des Insolvenzverwalters erwarten, nachdem die Gesellschaft in der vergangenen Woche entgegen den Ankündigungen von Herrn Burmeister gegenüber meiner Kanzlei doch Insolvenzantrag gestellt hat.

Das Amtsgericht Hamburg hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der nun die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft prüft und sodann eine Empfehlung für den weiteren Verlauf des Verfahrens geben wird.

Bis dahin können Gläubiger auch bei Vorliegen vollstreckungsfähiger Titel keine Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft mehr betreiben. Für Gläubiger ist nun wichtig, das Verfahren und die daraus resultierenden Veröffentlichungen aufmerksam zu beobachten. Sie sollten dadurch sicherstellen, durch den Insolvenzverwalter auch zum Kreis der Gläubiger erfasst zu werden um sodann in einem Insolvenzverfahren auch rechtzeitig bestehende Forderungen anmelden zu können. Für meine Mandanten geschieht dies in solchen Fällen durch ein entsprechendes automatisiertes Monitoring.

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