Zuerst klingt das ein wenig komisch: Weil ein Jäger gehörgeschädigt ist, möchte er bei der Jagd einen Schalldämpfer einsetzen dürfen. Dafür bedarf es einer besonderen Erlaubnis (Waffenschein), weil der Einsatz von Schalldämpfern in Deutschland reguliert ist. Auch die Jagdverbände sprechen sich in der Regel gegen solche Hilfsmittel aus, weil sie eine Gefährdung Dritter durch „lautloses“ Schießen befürchten. Weil die zuständige Behörde auch die generelle Annahme, dass Schalldämpfer zur Begehung von Straftaten geeignet sind, in ihre Betrachtungen mit einbezog, wurde der Waffenschein zunächst nicht erteilt. Zu Unrecht, wie jetzt das Freiburger Verwaltungsgericht entschieden hat.
Die Richter waren nämlich der Auffassung, das unter Abwägung der Gesamtumstände durchaus ein vernünftiges Argument für die Schalldämpfer-Erlaubnis spreche: Die möglichen Gesundheitsgefahren für den Jäger, der beruflich zum Schiessen gezwungen sei, überwiegen nach ihrer Auffassung die möglichen Risiken, die durch den Einsatz des Hilfsmittels entstehen. Auch mit Schalldämpfer sei ein typisches Jagdgewehr noch deutlich zu hören, der Anteil der Straftaten, bei denen ein Schalldämpfer benutzt werde, aber im Vergleich recht gering. Dagegen reiche bereits ein lautes Geräusch, um das Gehör des Jägers noch weiter – und endgültig – zu schädigen.