Jour­na­list darf Doku­mente über AKW-Wei­ter­be­trieb ein­sehen

Kernkraftwerk Isar 2 und die Energiekrise

Das Kernkraftwerk Isar 2 stand im Zentrum einer Debatte über den befristeten Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in Deutschland. Dies wurde als Reaktion auf die Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs von der Bundesregierung beschlossen. Der Fokus lag dabei auf der Wiederherstellung der Energieversorgungssicherheit.

Streit um Informationszugang

Ein Journalist des Magazins Cicero forderte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Einsicht in Dokumente über diesen Entscheidungsprozess. Das Ministerium verwehrte jedoch zunächst den vollständigen Zugang zu diesen Unterlagen. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied später, dass der Journalist Anspruch auf die vollständige Einsicht hat.

Rechtliche Grundlage des Urteils

Das VG Berlin stützte sein Urteil auf das Umweltinformationsgesetz (UIG), welches jedem Bürger einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen gewährt. Die Dokumente zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke wurden als relevante Umweltinformationen eingestuft. Das Gericht wies die Argumentation des BMWK, die Dokumente aus Gründen der Vertraulichkeit zurückzuhalten, zurück.

Wiederholte Niederlagen des BMWK

Dies ist nicht das erste Mal, dass das BMWK in einem ähnlichen Fall unterlag. Bereits im Dezember 2023 wurde es vom VG Berlin verurteilt, einem Journalisten der Bild-Zeitung Dokumente im Zusammenhang mit der Nord Stream 2-Pipeline zugänglich zu machen. Diese Entscheidungen betonen das öffentliche Interesse an Transparenz in Umweltfragen.

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