: : Jugendstrafe für Affenentführung im Leipziger Zoo

In der Nacht auf Ostersonntag 2024 spielten sich im Leipziger Zoo dramatische Szenen ab. Zwei junge Männer kletterten durch ein Loch im Zaun, überquerten mit einer Leiter den Wassergraben und entführten die Bartaffendame Ruma. Die Aktion glich einem Kinofilm, hatte jedoch ernste Folgen. Das Osterfest im Zoo musste abgesagt werden, Besucher und Mitarbeiter standen unter Schock.

Landgericht Chemnitz verhängt dreieinhalb Jahre Jugendstrafe

Vor dem Landgericht Chemnitz mussten sich die Täter nun verantworten. Die Jugendkammer verurteilte beide Einbrecher zu einer Jugendstrafe von jeweils dreieinhalb Jahren. Auch ein dritter junger Mann, der zwar vom Vorwurf der Affenentführung freigesprochen wurde, erhielt wegen anderer Straftaten wie Tankstellenüberfällen, Einbrüchen und Autodiebstählen dieselbe Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte durch Rechtsmittel überprüft werden.

Ermittlungen bringen Affendiebstahl und weitere Verbrechen ans Licht

Die Ermittlungsbehörden konnten die Täter erst Monate nach dem Vorfall identifizieren. Zu diesem Zeitpunkt war Ruma bereits wieder sicher im Zoo untergebracht. Die Aufarbeitung des Falls deckte ein umfangreiches kriminelles Verhalten der jungen Männer auf, das weit über den spektakulären Affendiebstahl hinausging.

Bartaffendame Ruma überlebt das Abenteuer unbeschadet

Nach vier Tagen in einer Leipziger Garagenanlage entschieden sich die Täter, das Affenweibchen in einem Park auszusetzen. Ein Jogger entdeckte die verängstigte Ruma und alarmierte die Behörden. Die Rückkehr in den Zoo verlief glücklicherweise ohne gesundheitliche Folgen für das damals 15-jährige Tier.

Warum die Jugendkammer zuständig war

Da die Haupttäter zum Zeitpunkt des Einbruchs 18 und 19 Jahre alt waren, fiel die Zuständigkeit in den Bereich des Jugendstrafrechts. Die Justiz berücksichtigt hier unter anderem die Persönlichkeitsentwicklung und Reife der Angeklagten, was sich auch auf das Strafmaß auswirkt. Trotz der Schwere der Taten blieb es bei einer Jugendstrafe.

Auswirkungen auf den Zoo und die Öffentlichkeit

Der Vorfall sorgte für große Bestürzung in Leipzig und darüber hinaus. Zoobesucher, Tierschützer und die Bevölkerung zeigten sich gleichermaßen betroffen von der Rücksichtslosigkeit der Täter. Der Zoo musste umfassende Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und verstärken, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung statt auf Strafe

Das Urteil gegen die drei jungen Männer folgt dem Grundgedanken des Jugendstrafrechts, das vorrangig auf erzieherische Maßnahmen setzt. Auch wenn die verhängten Strafen hoch erscheinen, zielt die Justiz auf eine nachhaltige Resozialisierung der Täter. Die mehrjährige Jugendstrafe soll verhindern, dass sich die jungen Männer weiterhin auf eine kriminelle Laufbahn begeben.

Ein ungewöhnlicher Fall mit Signalwirkung

Die Entführung eines Affen aus einem Zoo ist selbst im Bereich der Strafjustiz ein äußerst seltener Fall. Das Urteil des Landgerichts Chemnitz sendet ein klares Signal: Tierdiebstähle und Einbrüche in öffentliche Einrichtungen werden ernst genommen und konsequent verfolgt. Die öffentliche Diskussion über Sicherheit und Tierschutz hat durch den Vorfall zusätzlich an Dynamik gewonnen.

Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld. Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“

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