Neue Datenschutzregeln für Bonitätsbewertungen
In einem bemerkenswerten Schritt hat die Bundesregierung kürzlich einen Gesetzentwurf verabschiedet, der darauf abzielt, die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa zu stärken. Der Artikel von tagesschau.de, verfasst von einem noch nicht genannten Autor, bietet eine gründliche Analyse der Implikationen dieser Entscheidung. Basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die Verwendung persönlicher Daten für Bonitätseinschätzungen nun stärker eingeschränkt. Daten wie Wohnadresse, Bankinformationen und soziale Medien sollen künftig nicht mehr zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit verwendet werden.
Verbraucherschutz und Transparenz im Vordergrund
Das Gesetz sieht vor, dass Verbraucher einfacheren Zugang zu Informationen erhalten, welche Daten ihren Kredit-Score beeinflussen. Dies soll zu mehr Transparenz und weniger Diskriminierung beitragen. So wird beispielsweise die Verwendung der Postleitzahl zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit untersagt.
Positive Auswirkungen für die Forschung
Interessanterweise wird die Reform auch Forschungsvorhaben erleichtern. Unternehmen und Einrichtungen, die Daten für wissenschaftliche Zwecke verarbeiten, müssen sich zukünftig nur noch an eine Aufsichtsbehörde wenden. Dies könnte einen positiven Effekt auf den Datenschutz und die Forschung haben.
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