Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem richtungsweisenden Urteil die Notwendigkeit hoher Anforderungen an gerichtliche Verfahren hervorgehoben, wenn es um die Trennung eines Kindes von seinen Eltern geht. Im Fokus steht dabei der Schutz des Kindeswohls, ein Grundsatz, der das Fundament dieses Urteils bildet.
In dem konkreten Fall war ein Kind, geboren im April 2019, von seinen drogenabhängigen und konfliktbelasteten Eltern getrennt worden. Das Familiengericht entzog den Eltern wesentliche Rechte und bestellte das Jugendamt als Ergänzungspfleger. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht teilweise revidiert, was zu einer Verfassungsbeschwerde führte.
Das BVerfG stellte in seinem Urteil vom 5. September 2022 fest, dass das Kindeswohl im Zentrum jeder Entscheidung stehen muss, und betonte den staatlichen Schutzauftrag. Eine Trennung von den Eltern kommt nur in Betracht, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes nachhaltig gefährdet ist. Zudem müssen Gerichte ihre Entscheidungen sorgfältig begründen und dabei auf verlässliche Fakten und Prognosen basieren.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Kindeswohls und des staatlichen Wächteramtes, wobei gleichzeitig die Elternrechte berücksichtigt werden müssen. Es setzt damit Maßstäbe für zukünftige gerichtliche Entscheidungen in Sorgerechtsfällen.