Klage gegen Thermondo GmbH vorerst abgewiesen

Klage gegen Thermondo GmbH abgewiesen, Berufung angekündigt

Das Landgericht Berlin II hat in einem Urteil (Az. 93 O 66/23) die Klage gegen die Thermondo GmbH abgewiesen, die einer Verbraucherin irrtümlich Stornierungskosten in Rechnung gestellt hatte. Die Verbraucherin hatte den Vertrag mit der Thermondo Energy Zwei GmbH geschlossen und fristgerecht widerrufen, erhielt jedoch eine Rechnung von der Thermondo GmbH für angebliche Stornierungskosten.

Begründung des Gerichts

Das Gericht erkannte an, dass die Behauptung, ein Vertrag sei geschlossen worden, unwahr war, sah jedoch nicht die Gefahr einer Irreführung der Verbraucherin. Nach Auffassung des Gerichts wäre es für die Verbraucherin aufgrund des hohen Vertragsvolumens und der Vertragsdauer offensichtlich gewesen, dass sie keinen Vertrag mit der Thermondo GmbH geschlossen hatte. Zudem seien die behaupteten Stornierungskosten nicht irreführend gewesen, da sie angeblich von der Thermondo Energy Zwei GmbH an die Thermondo GmbH abgetreten worden seien.

Reaktion der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die die Klage eingereicht hatte, sieht das Urteil kritisch und wird gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass die irreführende Rechnung die Verbraucherin zu einer unnötigen Zahlung veranlasst hätte.

Bedeutung des Falls

Der Fall hebt die Bedeutung des Verbraucherschutzes bei irreführenden Geschäftspraktiken hervor. Die anstehende Berufung wird zeigen, ob die höheren Gerichte der Auffassung des Landgerichts folgen oder eine andere Rechtsauffassung vertreten.

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