Die Diskussion um das Cannabisgesetz (CanG), welches bereits im Bundestag durch die Ampel-Koalition verabschiedet wurde, erreicht nun eine neue Phase. In dieser Woche werden die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zum weiteren Vorgehen abgeben. Es stehen verschiedene Optionen im Raum, darunter eine Verschiebung, Änderungen am Gesetzesentwurf oder gar ein kompletter Stopp des Vorhabens.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich deutlich für eine Legalisierung ausgesprochen, plädiert jedoch gleichzeitig für eine Verschiebung des Inkrafttretens. Während die ursprüngliche Planung eine Entkriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zum 1. April und den Start neuer Anbauvereinigungen zum 1. Juli vorsah, könnte beides nun im Herbst zeitgleich erfolgen. Kretschmann begründet seine Forderung nach einer Verschiebung mit praktischen Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere bei den Polizeikontrollen.
Vielfältige Anträge und Meinungen in den Bundesratsausschüssen
In den Fachausschüssen des Bundesrates wird aktuell über das weitere Schicksal des CanG beraten. Dabei werden Empfehlungen für das Plenum der Länderkammer am 22. März vorbereitet. Zentral ist die Frage, ob ein Vermittlungsausschuss einberufen werden soll und welche Inhalte verhandelt werden müssen. Anträge aus verschiedenen Bundesländern und Ressorts zeigen ein breites Spektrum an Meinungen und Vorschlägen, von der kompletten Aufhebung des Gesetzes bis hin zu spezifischen Änderungswünschen.
Sachsens SPD-Gesundheitsministerin Petra Köpping spricht sich für eine Überarbeitung des Gesetzes aus, insbesondere hinsichtlich der erlaubten Mengen und der Abstandsregelungen zu Schulen und Kitas. Diese Anforderungen sollen im Gesundheitsausschuss des Bundesrates thematisiert werden, um den Jugendschutz effektiver zu gewährleisten. Köpping betont die Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes und den damit verbundenen Aufwand für Länder und Kommunen.
Ein weiterer diskutierter Vorschlag ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umstrittenen Amnestieregelung. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) fordert, dass das gesamte Gesetz erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten soll. Demgegenüber steht ein moderaterer Antrag aus NRW, der vorsieht, dass lediglich die Anwendung der Straferlassvorschrift später in Kraft treten soll.
Offene Fragen und die Position der Experten
Es bleibt abzuwarten, welche Empfehlungen letztlich am 22. März im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Auch ist ungewiss, ob eine der Vorschläge die notwendigen 35 Stimmen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses erhält. Währenddessen appellieren diverse Sucht- und Drogenexperten, darunter viele Professoren, an die politisch Verantwortlichen, das Gesetz zügig in Kraft treten zu lassen. Sie betonen die Bedeutung des Gesetzes für die öffentliche Gesundheit, den Jugendschutz und die soziale Gerechtigkeit.
Der Verlauf dieser Debatte und die daraus resultierenden Entscheidungen werden weitreichende Auswirkungen haben, nicht nur auf die Drogenpolitik in Deutschland, sondern auch auf die praktische Umsetzung der Gesetzesvorgaben. Die Meinungsvielfalt und die unterschiedlichen Interessenlagen der Bundesländer und der einzelnen politischen Akteure verdeutlichen die Komplexität und Sensibilität des Themas.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die bevorstehenden Entscheidungen im Bundesrat einen entscheidenden Wendepunkt in der Drogenpolitik Deutschlands darstellen könnten. Die unterschiedlichen Standpunkte und Empfehlungen spiegeln die gesellschaftliche Debatte wider und werden maßgeblich die zukünftige Ausrichtung in der Behandlung des Cannabis-Konsums beeinflussen.