Krank gekaufter Welpe: Rechtliche Probleme beim Züchterkauf

Der Kauf eines Hundes vom Züchter ist für viele Familien ein großer Traum. Doch leider kann es in manchen Fällen passieren, dass der gekaufte Welpe schon von Anfang an krank ist. In solchen Fällen entstehen oft rechtliche Probleme. In diesem Artikel werden wir uns mit den wichtigsten Haftungsfragen und Handlungsoptionen für Käufer und Züchter beschäftigen.

Kranker Welpe als rechtliches Problem beim Züchterkauf

Wenn ein Welpe direkt nach dem Kauf krank ist, stellt dies für Käufer und Züchter ein großes Problem dar. Zunächst sollte der Käufer unbedingt den Tierarzt aufsuchen und ein Attest ausstellen lassen, welches die Krankheit des Tieres bescheinigt. Auch eine eventuelle Überlastung des Welpen durch die Anreise oder die erste Zeit im neuen Zuhause sollte hier explizit erwähnt werden.

Im Anschluss muss der Käufer den Züchter informieren und ihm Gelegenheit geben, den Hund ebenfalls untersuchen zu lassen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass der Züchter nur dann zur Erfüllung der Garantie verpflichtet ist, wenn die Krankheit bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Auch ist zu beachten, dass bei bereits vorliegenden Erkrankungen die Beweislast umgekehrt ist. Der Käufer muss dann nachweisen, dass diese zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorlagen.

Haftungsfragen und Handlungsoptionen für Käufer und Züchter

Sollte der Züchter schuld an der Erkrankung des Welpen sein, haftet dieser für den Schaden. Der Käufer kann in diesem Fall zwischen verschiedenen Handlungsoptionen wählen. Einerseits kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und den Welpen zurückgeben, andererseits kann er auch die Reparaturkosten oder den Minderwert des Tieres vom Züchter verlangen.

Allerdings ist zu beachten, dass bei vorliegenden Gesundheitsproblemen des Tieres vor der Übernahme, der Käufer in der Pflicht ist, diese dem Züchter mitzuteilen. Wenn diese Information bewusst verschwiegen wurde und sich später herausstellt, dass der Mangel bereits bekannt war, kann der Züchter nicht haftbar gemacht werden.

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Thema "Krank gekaufter Welpe" eine Vielzahl rechtlicher Aspekte beinhaltet. Beide Parteien, Käufer und Züchter, sollten sich bewusst machen, welche Pflichten und Rechte sie haben und sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen. Letzten Endes gilt es jedoch, das Wohl des Tieres im Blick zu behalten und in einer solchen Situation verantwortungsvoll zu handeln.

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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
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