OLG Hamburg entscheidet über Online-Bewertungen
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Bewertungsplattformen wie Kununu im Falle von Zweifeln an der Echtheit einer Bewertung entweder den Klarnamen des Bewerters herausgeben oder die Bewertung löschen müssen. Dieser Beschluss folgt auf eine Beschwerde einer Arbeitgeberin, die die Echtheit negativer Bewertungen auf Kununu anzweifelte und deren Löschung verlangte.
Anforderungen an die Echtheit von Bewertungen
Das Gericht stellte klar, dass Arbeitgeber nicht hilflos schlechten Bewertungen ausgeliefert sein dürfen. Wenn die Echtheit einer Bewertung infrage gestellt wird, muss nachgewiesen werden, dass der bewertende Nutzer tatsächlich in geschäftlichem Kontakt mit dem Arbeitgeber stand. Kununu forderte zunächst anonymisierte Tätigkeitsnachweise von dem Bewertenden an, was das Landgericht Hamburg zunächst als ausreichend erachtete. Das OLG Hamburg sah dies jedoch anders und forderte die Offenlegung der Identität.
Kein Anspruch auf Anonymität aus Datenschutzgründen
Das OLG Hamburg vertrat die Auffassung, dass es keinen Anspruch auf Anonymität der bewertenden Person aus Datenschutzgründen gibt, wenn die Rechtmäßigkeit einer negativen Bewertung überprüft werden soll. Es sei wichtig, möglichst viele Informationen zu haben, um die Rechtmäßigkeit einer Bewertung beurteilen zu können, einschließlich der Identität des Bewertenden.
Auswirkungen für Nutzer von Bewertungsplattformen
Dieses Urteil hat bedeutende Implikationen für Nutzer von Bewertungsplattformen wie Kununu. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Bewertungen auf solchen Plattformen auf wahren Erfahrungen basieren müssen. Nutzer, die unwahre Angaben machen, könnten nun riskieren, dass ihre Anonymität aufgehoben wird, sollte die Echtheit ihrer Bewertung angezweifelt werden.