Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht erneut vor Gericht – diesmal gegen die Städte Mannheim, Baden-Baden und Sindelfingen. Der Vorwurf: unzureichender Lärmschutz. Konkret fordert die DUH die Überprüfung und Fortschreibung der Lärmaktionspläne, die nach EU-Recht und dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtend sind.
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Rechtliche Grundlage: Lärmaktionspläne und Verkehrsbeschränkungen
Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie sieht vor, dass Städte regelmäßig Lärmaktionspläne vorlegen, um Maßnahmen gegen Verkehrslärm zu ergreifen. Dazu gehören Tempolimits, bauliche Veränderungen oder verkehrslenkende Maßnahmen. Die DUH kritisiert, dass viele Städte ihre Verpflichtungen aus diesen Regelungen bislang nicht oder nur unzureichend erfüllt haben.
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Städte wehren sich gegen die Klagen
Die betroffenen Städte weisen die Vorwürfe zurück. Mannheim betont, dass die Fortschreibung des Lärmaktionsplans bereits in Arbeit sei und spätestens im Juli 2025 beschlossen werden solle. Baden-Baden sieht die Klage als hinderlich für die eigenen Bemühungen um Lärmschutz. Auch Sindelfingen prüft die Klage zunächst.
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Konsequenzen für Kommunen
Die Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg könnten Signalwirkung haben. Falls die DUH Erfolg hat, könnten weitere Städte gezwungen werden, schneller auf Lärmschutzanforderungen zu reagieren. Das zeigt, wie relevant das Umweltrecht für kommunale Planungen ist – und welche Herausforderungen Städte bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben haben.
Für Betroffene und Gemeinden stellt sich die Frage, wie sich rechtliche Verpflichtungen effizient umsetzen lassen, um Klagen zu vermeiden. Eine fundierte Beratung kann hier entscheidend sein.