Landkreises Jerichower Land: Verbot der Schweinehaltung rechtmäßig

Der Landkreises Jerichower Land hat dem Betreiber einer Schweinezuchtanlage nach Meinung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg zu Recht die Tierhaltung untersagt, nachdem immer wieder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bekannt und festgestellt worden sind.

Die Betreiberfirma hatte sich gegen das durch die Veterinärbehörden ausgesprochene Verbot gewandt, sind aber mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Richter befanden, dass die immer wieder festgestellten Mängel in der Tierhaltung und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eine Haltungsuntersagung rechtfertigen. Die zahlreichen verstöße rechtfertigen nach Ansicht des Gerichts die Vermutung, dass es auch in der Zukunft zu weiteren Verstößen kommen werde, wodurch Tieren unnötiges Leid zugefügt werde.

Gegen die Entscheidung können die Betreiber der Anlage noch Rechtsmittel einlegen, nämlich Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Magdeburg.

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