Lesetipp: „Enttäuschender Entwurf für neues Tierschutzgesetz – Kritik des Deutschen Tierschutzbundes“

Eine kritische Bewertung des neuen Tierschutzgesetzentwurfs

Der Deutsche Tierschutzbund äußert sich in einer Pressemitteilung vom 02. Februar 2024 kritisch über den aktuellen Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes. Thomas Schröder, der Präsident des Verbandes, betont, dass viele der im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes nicht umgesetzt worden seien. Die Enttäuschung des Verbandes bezieht sich insbesondere darauf, dass wesentliche Tierschutzforderungen im Gesetzentwurf keine Beachtung finden.

Versäumnisse und Kritikpunkte im Detail

Der Tierschutzbund hebt hervor, dass der Entwurf wesentliche Lücken im Tierschutzgesetz offenlässt. Dazu zählen die Nichtumsetzung einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, das Fehlen eines Sachkundenachweises für zukünftige Heimtierbesitzer sowie das Ausbleiben eines Verbots von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Ebenso kritisiert wird, dass schmerzhafte Praktiken wie das Schwanzkupieren bei Schweinen und das Schnabelkürzen bei Geflügel nicht verboten werden. Zudem bleiben Ausnahmen für jagdlich geführte Hunde vom Kupierverbot bestehen.

Unzureichende Maßnahmen und verpasste Chancen

Der Deutsche Tierschutzbund bemängelt zudem, dass im Entwurf viele Punkte lediglich als Ermächtigungsgrundlagen für zukünftige Verordnungen vorgesehen sind, anstatt sie direkt gesetzlich zu verankern. Dies betrifft unter anderem die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sowie die Regulierung des Onlinehandels mit Tieren. Positiv wird zwar die Erweiterung des Qualzuchtparagraphen und das geplante Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen hervorgehoben, dies kann jedoch die grundsätzlichen Mängel des Entwurfs nicht aufwiegen.

Der vollständige Artikel des Deutschen Tierschutzbundes bietet einen tieferen Einblick in die Problematik und ist unter diesem Link nachzulesen.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin