: : LG Frankfurt: Schwiegersohn muss sechsstelligen Darlehensbetrag an Schwiegereltern zurückzahlen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine finanzielle Unterstützung durch Schwiegereltern nicht automatisch eine Schenkung darstellt. In einem Fall, in dem Schwiegereltern ihrem Schwiegersohn ein Darlehen gewährten, um eine finanzielle Notlage zu überbrücken, besteht ein rechtsverbindlicher Rückzahlungsanspruch.

Hintergrund des Falls

Der Schwiegersohn hatte finanzielle Schwierigkeiten, nachdem seine Bank ihm einen Kredit gekündigt hatte. Um ihm zu helfen, nahmen seine Schwiegereltern selbst ein Darlehen über 250.000 Euro auf und beglichen seine Schulden. Beide Seiten waren sich einig, dass der Schwiegersohn die Zinsen und Tilgung übernehmen sollte, was er zunächst auch tat.

Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein. Er begründete dies mit seinen Unterhaltsverpflichtungen und bestritt, dass eine Rückzahlungspflicht bestehe. Die Schwiegereltern forderten daraufhin die verbleibende Darlehenssumme von rund 190.000 Euro zurück.

Kein Gefälligkeitsverhältnis, sondern ein Darlehensvertrag

Das Gericht stellte klar, dass es sich bei der Geldüberlassung nicht um eine bloße Gefälligkeit innerhalb der Familie handelte. Entscheidend sei der Rechtsbindungswille der Beteiligten. Ein derart hoher Betrag könne nicht als alltägliche Gefälligkeit betrachtet werden, insbesondere weil für die Schwiegereltern ein erhebliches finanzielles Risiko bestand.

Zudem hatte der Schwiegersohn selbst eingeräumt, dass eine Schenkung nicht beabsichtigt war. Durch die mündliche Vereinbarung sei ein Darlehensvertrag entstanden, der nach seiner Kündigung eine Rückzahlungspflicht auslöse.

Folgen für vergleichbare Fälle

Diese Entscheidung zeigt, dass finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie nicht automatisch als Schenkung gewertet wird. Wenn eine Rückzahlung vereinbart wurde – auch mündlich –, kann ein Darlehensvertrag vorliegen. Wer finanzielle Hilfe leistet oder erhält, sollte daher klare schriftliche Vereinbarungen treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Gerade im Familienrecht und bei Darlehensverträgen innerhalb der Verwandtschaft ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Missverständnisse auszuschließen und klare Regelungen zu schaffen.

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom

Bitte beachten Sie:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann in Ihrem konkreten Fall anders sein.
Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin unter nilsbecker.de/telefontermin

In