: : Listenhund-Mischling unerkannt adoptiert – Was Hundehalter rechtlich wissen müssen

Welche Hunderassen sind in Deutschland eingeschränkt oder verboten?

In Deutschland gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen für sogenannte Listenhunde oder „gefährliche Hunde“. Die Einstufung erfolgt typischerweise nach Rassen oder aufgrund besonderer Merkmale. Zu den oft gelisteten Rassen zählen beispielsweise der American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier. In Nordrhein-Westfalen (NRW) und anderen Bundesländern werden diese Rassen gemäß Landeshundegesetz (LHundG NRW) besonders streng reguliert. Das Halten solcher Hunde ist nicht grundsätzlich verboten, aber es gelten spezielle Auflagen wie Wesenstests, Sachkundenachweise und Maulkorbpflicht.

Was bedeutet die illegale Einfuhr von Listenhunden?

Die Einfuhr sogenannter „gefährlicher Hunde“ oder ihrer Mischlinge aus dem Ausland ist nach deutschem Recht grundsätzlich verboten. Verstöße gegen das Einfuhrverbot können mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Dabei wird es rechtlich kritisch, wenn erst nach Einreise oder Adoption bekannt wird, dass es sich beim adoptierten Hund um einen Listenhund-Mischling handeln könnte. Der Tierschutzverein, der Hunde aus dem Ausland vermittelt, trägt hier eine erhebliche Verantwortung, da er sicherstellen muss, dass keine verbotenen Rassen eingeführt werden.

Darf der Tierschutzverein den adoptierten Hund zurückfordern?

Eine zentrale Frage in solchen Fällen lautet: Darf ein Tierschutzverein den Hund nachträglich zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass es sich um einen Listenhund oder -mischling handelt? Die Antwort darauf hängt maßgeblich vom zugrunde liegenden Vertrag ab. Häufig verwenden Tierschutzorganisationen sogenannte Schutzverträge. Diese können rechtlich sowohl als Kaufverträge mit Nebenpflichten als auch als atypische Verwahrverträge eingestuft werden. Wichtig ist, dass die Vereinbarung eine ausdrückliche Klausel enthält, nach der der Verein den Hund bei Verstößen gegen den Vertrag oder rechtliche Vorgaben zurücknehmen darf. Ist eine solche Klausel nicht vorhanden oder sehr allgemein gehalten, ist eine Rückforderung durch den Verein rechtlich meist nur schwer durchsetzbar.

Was bedeutet der DNA-Test für die Einstufung des Hundes?

Die Durchführung eines DNA-Tests bei Hunden zur Ermittlung der Abstammung ist inzwischen technisch einfach möglich. Jedoch stellt sich die Frage, ob die Ergebnisse eines solchen Tests überhaupt als Beweis für die Einordnung eines Hundes als Listenhund akzeptiert werden. Rein rechtlich betrachtet ist ein DNA-Test allein oft nicht ausreichend, da es an eindeutigen rechtlichen Vorgaben fehlt, welche Prozentanteile einer Rasse bereits genügen, um den Hund als Listenhund einzustufen. Viel häufiger kommt es in der Praxis auf die phänotypische Erscheinung (also das äußere Erscheinungsbild) an, das von Behörden oder Gutachtern bewertet wird.

Verpflichtung zur Meldung des Listenhundes – Rechtslage in NRW

Wenn die Vermutung besteht, dass ein adoptierter Hund als Listenhund eingestuft werden könnte, haben Halter eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. In Nordrhein-Westfalen müssen Hundehalter eigenständig dafür sorgen, dass der Hund korrekt eingestuft und registriert wird. Bei Verdacht auf einen Listenhund müssen Halter die zuständigen Behörden (z. B. Ordnungsamt) informieren. Erfolgt keine Meldung und kommt es später zu behördlichen Ermittlungen, drohen neben Bußgeldern auch weitergehende Sanktionen wie die Wegnahme des Hundes oder Auflagen zur Haltung.

Was tun, wenn Zweifel an der Rasse des Hundes bestehen?

Besteht der Verdacht, dass ein adoptierter Hund aus dem Tierschutz möglicherweise ein Listenhund oder -mischling sein könnte, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Hundehalter sollten offen und transparent gegenüber Behörden sein. Ein Sachverständigengutachten, bei dem ein behördlich anerkannter Sachverständiger oder ein Amtstierarzt das äußere Erscheinungsbild des Hundes prüft, kann Klarheit schaffen. Sollte der Hund tatsächlich als Listenhund eingestuft werden, sind notwendige Maßnahmen wie Wesenstest, Sachkundenachweis und Maulkorbpflicht rechtzeitig umzusetzen. Damit lässt sich vermeiden, dass Behörden den Hund aufgrund fehlender Nachweise oder unerlaubter Haltung beschlagnahmen.

Kann der Tierschutzverein rechtlich belangt werden?

Tatsächlich könnte in Einzelfällen der Tierschutzverein, der einen Listenhund oder Mischling unbemerkt oder wissentlich nach Deutschland vermittelt hat, rechtliche Konsequenzen tragen müssen. Dabei geht es insbesondere um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder um die illegale Einfuhr nach der Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsverordnung. Halter, die unwissentlich einen Listenhund adoptiert haben, sind selbst zunächst nicht automatisch strafrechtlich verantwortlich. Dennoch bleiben sie in der Pflicht, die nötigen Schritte zur korrekten Haltung einzuleiten.

Tipps für betroffene Hundehalter

Wer vermutet, dass sein Hund möglicherweise ein verbotener Listenhund-Mischling sein könnte, sollte folgende Schritte unternehmen:
• Zunächst einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
• Keinen eigenständigen DNA-Test durchführen, ohne vorherige rechtliche Beratung.
• Gegebenenfalls Kontakt zur zuständigen Behörde aufnehmen, um die Situation offen darzulegen.
• Einen anerkannten Gutachter einschalten, der das äußere Erscheinungsbild prüft.
• Vorsorglich bereits jetzt die gesetzlichen Auflagen (Maulkorb, Leinenpflicht) einhalten, um behördlichen Auflagen und weitergehenden Maßnahmen zuvorzukommen.

Sofern man diesen rechtlichen und praktischen Hinweisen folgt, besteht für betroffene Hundehalter eine realistische Chance, die drohende Wegnahme des Hundes zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren. Aufgrund der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls ist rechtlicher Rat jedoch unumgänglich.

Rechtsanwalt Nils Michael Becker aus Bad Honnef bei Bonn ist mit seiner Kanzlei auf Tierrecht, Datenschutz und Vereinsrecht spezialisiert. Er ist Dozent an der Tierechtsakademie in Bielefeld. Einfache und schnelle Terminvereinbarung unter nilsbecker.de/telefontermin.“

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