Mehr als ein Hund in der Wohnung wird für Mieter zum Problem

Es nur ein Amtsgericht, dass da geurteilt hat, aber aufmerksam lesen sollte man die Entscheidung des AG München vom 12. Mai 2014 schon: Nach Ansicht der Richter entspricht die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch.

Dass in einem Mietvertrag oder durch zusätzliche mündliche Vereinbarung eine Hundehaltung erlaubt ist, bedeutet nach Auffassung des Amtsgerichtes in der Regel nur: Ein Hund ist erlaubt. Alles andere sei nur zulässig, wenn sich die Vertragsparteien explizit vertraglich darauf geeinigt haben. Leider hat das angerufene Berufungsgericht in der Sache nicht mehr geurteilt, weil sich die Parteien anderweitig geeinigt haben.

Für Mieter bedeutet das: Wenn schon ein Hund in der Wohnung lebt und dies durch den Vermieter erlaubt wurde, kann ein zusätzlich aufgenommener Hund zu Problemen führen. Der Mieter kann dann die Entfernung eines Hundes verlangen. Wird der Hund trotzdem nicht entfernt, ergibt sich daraus im Zweifel auch ein Kündigungsgrund für das gesamte Mietverhältnis.

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