Deutschland steht nach Ansicht der Bundesregierung – und wohl auch alleine nach dieser Ansicht – vor einer digitalen Revolution in der Verwaltung durch die Einführung des Onlinezugangsgesetzes 2.0. Die Ampelkoalition hat sich darauf geeinigt, dass ab 2028 die Bürger das Recht haben sollen, die meisten Verwaltungsdienstleistungen online in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht wird auch einklagbar sein, jedoch mit Ausnahmen bei technisch oder rechtlich unmöglichen Dienstleistungen.
Druck und Herausforderungen bei der Umsetzung
Das Bundesinnenministerium hat zwei Jahre Zeit, um Standards für digitale Verwaltungsdienstleistungen festzulegen, was den Druck auf die Umsetzung erhöht. Trotz dieser Bemühungen, die Digitalisierung in Bundesländern und Kommunen voranzutreiben, bleibt die Skepsis bestehen. Historisch gesehen haben Digitalisierungsprojekte in Deutschland oft mit Problemen zu kämpfen, was wenig Hoffnung auf eine reibungslose Umsetzung dieser Initiative lässt.
Vereinfachte Nutzung und Sicherheitsaspekte
Die Nutzung des zentralen Bundeskontos soll durch ein vereinfachtes Log-in-Verfahren verbessert werden, wobei biometrische Merkmale für wiederholte Anmeldungen genutzt werden können. Dieser Ansatz soll sich am Sicherheitsniveau des Online-Bankings orientieren. Trotz dieser Fortschritte bleibt die Frage offen, ob damit tatsächlich eine effiziente und sichere Digitalisierung der Verwaltung erreicht werden kann.
Zahlreiche Lücken in der Digitalisierungsstrategie
Die bisherigen Bemühungen zur Digitalisierung der Verwaltung zeigen, dass Deutschland bei der Implementierung digitaler Lösungen hinterherhinkt. Auch das neue Gesetz weist keine verpflichtenden Zwischenschritte bis 2028 auf, was Zweifel an der Realisierbarkeit dieser ambitionierten Ziele weckt. Angesichts dieser Situation und der vergangenen Misserfolge in ähnlichen Projekten scheint es unwahrscheinlich, dass sich das neue Gesetz entscheidend von seinen Vorgängern abheben wird.