Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 15. Februar 2024 eine umfassende Veröffentlichung der Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Nutztieren für das Jahr 2023 vorgenommen. Dies markiert einen wichtigen Schritt, da nach der Überarbeitung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 21. Dezember 2022, die Kennzahlen erstmals auf Basis eines gesamten Kalenderjahres erhoben und bekannt gegeben wurden. Die Aktualisierung des Gesetzes führte zu bedeutenden methodischen Änderungen in der Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten und der Anpassung der Nutzungsarten im Benchmarking-Prozess.
Die aktuellen Kennzahlen bieten nun eine Vergleichsbasis für die betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2023. Betriebe, die bestimmte Kennzahlen überschreiten, stehen vor der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Antibiotika in der Tierhaltung, um sowohl Tiergesundheit als auch Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Detaillierte Einblicke in die Therapiehäufigkeiten verschiedener Tierarten
Die vom BVL veröffentlichten Daten umfassen eine detaillierte Auflistung der Kennzahlen für verschiedene Tierarten, darunter Rinder, Schweine, Hühner und Puten. Besonders auffällig sind die hohen Therapiehäufigkeiten bei Saugferkeln und Masthühnern, was kritische Fragen hinsichtlich der Haltungsbedingungen und des Gesundheitsmanagements in diesen Bereichen aufwirft. Andererseits weisen einige Kategorien, wie Legehennen und Junghennen, keine Therapiehäufigkeit auf, was auf positive Aspekte in deren Haltung hinweisen könnte.
Die neuen Regelungen, die auf Änderungen des TAMG basieren, umfassen auch erweiterte Vorschriften zur Verringerung des Einsatzes antibiotisch wirksamer Arzneimittel. Das Benchmarking-System wurde erweitert und bezieht nun zusätzliche Nutzungsarten mit ein. Diese Veränderungen reflektieren ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu kontrollieren und zu optimieren.
Die Daten wurden an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere gemeldet und anonymisiert an das BVL übermittelt. Die Kennzahlen, die als Median und drittes Quartil dargestellt sind, ermöglichen jedoch keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr. Außerdem ist es aufgrund der Änderungen in der Erhebungsmethodik dieses Jahr nicht möglich, einen direkten Vergleich mit den Kennzahlen der Vorjahre anzustellen.
Die Veröffentlichung der Kennzahlen durch das BVL ist ein wichtiger Schritt zur Transparenz und zur Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Antibiotika in der Tierhaltung. Sie bietet Landwirten, Tierärzten und Verbrauchern gleichermaßen wertvolle Einblicke und trägt dazu bei, das Verständnis für die Notwendigkeit von Änderungen in der Tierhaltung zu schärfen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die fortlaufende Überwachung und Anpassung der Richtlinien für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung von zentraler Bedeutung ist. Dies dient nicht nur dem Schutz der Tiere, sondern auch der Sicherheit der Verbraucher und der Aufrechterhaltung eines hohen Gesundheitsstandards in der Lebensmittelproduktion. Weitere Informationen finden Sie hier.