Neue Tierschutz-Hundeverordnung – Verbesserter Schutz für Hunde ab 2022?


Tierschutz-Hundeverordnung

Im Jahr 2022 trat eine signifikante Neuerung im Bereich des Tierschutzes in Kraft: die Tierschutz-Hundeverordnung. Diese Regelung zielt darauf ab, das Wohlbefinden und die Rechte von Hunden in Deutschland zu stärken und zu schützen.

Qualzucht

Ein zentraler Punkt der Verordnung ist die Bekämpfung von Qualzuchten. Es werden strenge Richtlinien für die Zucht von Hunden festgelegt, um gesundheitliche Probleme und Leiden, die durch extreme Zuchtmerkmale verursacht werden, zu vermeiden.

Ausstellungsverbot

Die Verordnung verbietet Ausstellungen von Hunden, die Merkmale einer Qualzucht aufweisen. Dies soll die Verbreitung und Popularisierung von ungesunden Rassestandards eindämmen.

Stachelhalsbänder

Eine weitere wichtige Änderung ist das Verbot von Stachelhalsbändern. Diese als grausam angesehenen Hilfsmittel sind nun in der Hundeerziehung nicht mehr erlaubt, um das Tierwohl zu schützen.

Gewerbsmäßige Zucht

Die Verordnung stellt auch strengere Anforderungen an die gewerbsmäßige Zucht von Hunden. Züchter müssen nun spezifische Bedingungen erfüllen, um das Wohl der Tiere sicherzustellen.

Welpenbetreuung

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Welpenbetreuung. Die Verordnung schreibt vor, dass Welpen eine angemessene Betreuung und Sozialisation erhalten müssen, um eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten.

Anbindehaltung

Die Anbindehaltung von Hunden wird durch die neue Verordnung strenger reguliert, um sicherzustellen, dass Hunde nicht dauerhaft angebunden sind und genügend Bewegungsfreiheit haben.

Polizeihunde

Auch Polizeihunde fallen unter diese Verordnung. Es gibt spezielle Regelungen, die sicherstellen, dass auch diese Hunde unter angemessenen Bedingungen gehalten und ausgebildet werden.

Zuchthündinnen

Für Zuchthündinnen gelten nun strengere Vorschriften bezüglich der Häufigkeit und Bedingungen der Zucht, um Überzüchtung und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Tierwohl

Über all diesen Bestimmungen steht das Ziel, das Tierwohl zu maximieren. Die Verordnung stellt sicher, dass Hunde als sensible und schützenswerte Lebewesen betrachtet und behandelt werden.

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