Neuer Tierschutzgesetzentwurf in Deutschland: Ein Schritt vorwärts, aber Kritik bleibt

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 2. Februar 2024 den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vorgelegt. Tierschutzorganisationen wie Peta Deutschland und der Deutsche Tierschutzbund haben bis zum 1. März Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.

Harald Ullmann von Peta begrüßt das geplante Verbot einiger Wildtierarten im Zirkus und das Verbot des lebendigen Kochens von Hummern, sieht jedoch viele Defizite im Entwurf. Dazu zählen fehlende Verbote für Langstreckentransporte von Tieren, die Haltung exotischer Heimtiere und den Online-Verkauf von Tieren.

Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert, dass der Entwurf viele Versprechen des Koalitionsvertrages nicht erfüllt und wichtige Aspekte des Tierschutzes vernachlässigt. Er betont, dass die Politik, insbesondere die FDP, mehr für den Tierschutz tun muss.

Weitere Kritikpunkte sind das Fehlen von Maßnahmen wie einem bundesweiten Hundeführerschein, einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen und dem Verbot von Lebendtiertransporten außerhalb Europas. Der Entwurf enthält auch Verordnungsermächtigungen, die es Behörden erlauben, in Einzelfällen zu entscheiden, statt klare und einheitliche Regeln aufzustellen.

Trotz dieser Kritikpunkte wird das Vorhaben, verpflichtende Regeln für den nationalen Online-Tierhandel einzuführen, sowie die Erweiterung des Qualzuchtparagraphen begrüßt.

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