Die geplante Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) für 2025 sorgt für heftige Debatten. Das Landwirtschaftsministerium strebt mit den Änderungen an, den Tierschutz in den Vordergrund zu stellen und die Jagd an ökologische, wildbiologische und ethische Standards anzupassen. Doch die Landesjägerschaft Niedersachsen stellt sich vehement gegen die geplanten Reformen und ruft am 30. Januar zu einer Demonstration in Hannover auf.
Zentrale Streitpunkte: Ausbildung von Jagdhunden und Totschlagfallen
Im Mittelpunkt der Kontroversen steht die Ausbildung von Jagdhunden. Derzeit werden Jagdhunde häufig an lebenden Wildtieren trainiert, etwa an Wildschweinen im Saugatter oder an flugunfähig gemachten Enten in Gewässern. Die Landesjägerschaft kritisiert, dass diese Praktiken durch die geplante Gesetzesnovelle pauschal verboten werden könnten. Das Landwirtschaftsministerium widerspricht: Ein generelles Verbot sei nicht vorgesehen. Stattdessen solle etwa in Schliefenanlagen, die der Ausbildung an Füchsen dienen, auf Fuchsattrappen umgestellt werden.
Die Novelle sieht auch vor, Totschlagfallen zu verbieten, da sie weder tierschutzgerecht noch mit den heutigen ethischen Anforderungen vereinbar seien. Tierschutzorganisationen wie PETA begrüßen diese Ansätze und fordern weitere Schritte, um tierschutzwidrige Methoden in der Jagdausbildung zu beenden.
Gesellschaftlicher Druck und politische Auseinandersetzungen
Der Widerstand der Landesjägerschaft gegen die geplanten Änderungen wird von verschiedenen Seiten kritisch betrachtet. Während die Grünen die Novelle als einen längst überfälligen Schritt hin zu mehr Tierschutz bewerten, wirft die Landesjägerschaft der Landesregierung vor, ideologisch motiviert zu handeln und die Jagd in ihrer traditionellen Form langfristig abschaffen zu wollen.
Für Befürworter der Novelle, darunter auch der NABU Niedersachsen, ist die Anpassung des Jagdgesetzes an aktuelle wildökologische und gesellschaftliche Anforderungen jedoch unumgänglich. Die derzeitigen Regelungen stammen in Teilen noch aus der Mitte des 20. Jahrhunderts und seien weder zeitgemäß noch mit den aktuellen Erkenntnissen der Wildbiologie vereinbar.
Bedeutung für den Tierschutz
Die Diskussion zeigt exemplarisch, wie komplex die Abwägung zwischen Tierschutz, Tradition und praktischen Anforderungen der Jagd ist. Das Tierschutzgesetz (§ 1) stellt klar, dass keinem Tier ohne vernünftigen Grund Leid zugefügt werden darf. Die geplanten Änderungen des NJagdG sollen sicherstellen, dass diese Vorgaben auch in der Jagdpraxis konsequenter umgesetzt werden.