Das Land Nordrhein-Westfalen will das in der vergangene Woche hastig eingestellte Antragsverfahren für finanzielle Soforthilfen heute wieder neu starten. Damit soll es für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige endlich wieder möglich sein, Anträge auf Auszahlung aus dem Bundes- und Landesprogramm zu stellen und Zahlungen für drei Monate zu erhalten.
Das Verfahren war abgebrochen worden, nachdem sich Presseberichte über Betrugsdelikte häuften: Betrüger hatten die Antragswebsite kopiert und unter neuen Adressen ins Netz gestellt. Mit den dadurch und über massive Phishing-Attacken per E-Mail abgegriffenen Daten potentieller Antragsteller wurde dann versucht, an Auszahlungen zu gelangen. Über den Umfang des Schadens ist bislang noch nichts bekannt.
Das Betrugsszenario war möglich, weil die im Rahmen des Antrags eingegebenen Daten offensichtlich ungenügend geprüft wurden. Das Ministerium erklärte dies diese Woche damit, dass beispielsweise ein Abgleich der Steuer-und Kontodaten rechtlich nicht möglich gewesen sei. Das aber ist erkennbar falsch: Zum einen dürfte die Rechtslage eine solche Prüfung durchaus hergeben, zum anderen mussten die Antragssteller ohnehin ausdrücklich einer Überprüfung (nicht nur) durch das Finanzamt zustimmen. Wahrscheinlich ist daher, dass die Landesregierung es schlicht nicht geschafft hat, diesen Abgleich durchzuführen oder oder — was schlimmer wäre — an die Möglichkeit eines solchen Missbrauchs nicht mal gedacht hat.
Durch den Abbruch des Antragsverfahrens war auch die Auszahlung von bereits bewilligten Anträgen gestoppt. Damit dürfte jedenfalls bei denjenigen Antragstellern ein erheblicher Schaden enstanden sein, die dringend auf die Finanzhilfen angewiesen sind.