Nur drei Meter vom Halter entfernt getötet

In Alsfeld (Hessen) gibt es derzeit erhebliche Aufregung, weil ein niederländischer „Jagdgast“ einen unangeleinten Hund erschossen hat, der im Wald drei Meter neben seinem Herrchen lief. Der Schuss fiel aus einer Entfernung von rund 100 Metern, wie die engagiert berichtende Presse am Rande vermerkt. Es ist bereits der zweite Hund in einem Monat, der von einem Jagdgast ohne ausreichenden Anlaß erschossen wurde – auch im zweiten Fall war es ein Jäger aus den Niederlanden, der auf Hund und Begleiter angelegt hatte.

Tatsächlich wären diese Fälle – wenn sie sich denn so abgespielt haben, wie es derzeit in den Presseberichten zu lesen ist – nicht nur ein Fall für die Jagdaufsicht. Einen Schuss aus 100 Metern Entfernung könnte man durchaus auch als Versuch werten, Gesundheit oder Leben eines Menschen zu gefährden. Bereits der tote Hund kann für den Entzug eines Jagdscheines und waffenrechtliche Konsequenzen reichen, dazu kommt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dass das von Gerichten nicht unbedingt als Kleinigkeit angesehen wird, musste vor einiger Zeit sogar der mutmaßlich gut vernetzte Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes in Witten (Ruhrgebiet) erfahren: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro, weil er ohne ausreichenden Anlass mit seinem Jagdgewehr einen kleinen Hund erschossen hatte.

Entsprechend einhellig haben sich in Alsfeld auch die Vertreter der Jägerschaft auf die Seite des entsetzten Hundebesitzers gestellt. Das dürfte auch dazu dienen, den Konflikt nicht unnötig hochzuspielen: denn tatsächlich werden schon die ersten Fragen laut, weshalb überhaupt der „Jagdtourismus“ in dieser Form erlaubt ist. So mag es sein, dass die niederländischen Gäste nicht ausreichend mit dem hessischen Jagdgesetz vertraut waren, dass dem Abschuss von Hunden klare Grenzen setzt. Die Vergabe solcher Gastscheine dürfte sich für die Revierinhaber aber häufig lohnen, weshalb eine Diskussion darüber vielen Jagdpächtern ungelegen kommt.

Für Wanderer in den Alsfelder Wäldern bleibt das unangenehme Gefühl, dass ihnen im Zweifel auch mal haarscharf Kugeln um die Ohren fliegen. Eine Anleinpflicht für Hunde bestand in dem Revier jedenfalls nicht, wie der Leiter des Forstamtes der Presse erklärte.

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