Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass Facebooks Tracking-Pixel gegen die DSGVO und das Schrems II-Urteil verstößt. Die Nutzung von US-Providern wie Facebook ist demnach nicht konform mit der DSGVO, da US-Überwachungsgesetze Unternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten an US-Behörden verpflichten.
Die Entscheidung betrifft fast alle EU-Websites und rät europäischen Website-Betreibern, keine Meta-Tools einzusetzen, da auch „Facebook Login“ und „Meta Pixel“ Daten in die USA übertragen, wo sie von Geheimdiensten angefordert werden können. Langfristig müssen entweder die USA den Schutz vor Überwachung auf Nicht-US-Bürger ausweiten oder US-Anbieter müssen ausländische Daten außerhalb der USA hosten. Es gibt keine Informationen über mögliche Strafen, obwohl die DSGVO Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes vorsieht.
Die Entscheidung ist als PDF hier zu finden.
(Erstellt mit Hilfe von ChatGPT-4)