: : OVG NRW: Wisent-Herde bleibt im Gatter – Kein Anspruch auf Freilassung

Die frei lebende Wisent-Herde im Rothaargebirge muss weiterhin in einem Gatter verbleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat in einem aktuellen Beschluss (25.02.2025, Az. 21 B 869/24) den Eilantrag des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) abgelehnt und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt.

Rechtlicher Hintergrund: Keine herrenlosen Tiere

Das Gericht stellte klar, dass die Wisente rechtlich nicht als wildlebende Tiere anzusehen sind. Bereits 2019 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass gezüchtete und ausgesetzte Wisente erst dann als wild gelten, wenn sie herrenlos sind – was hier nicht der Fall sei. Die Naturschutzorganisation BUND hatte argumentiert, dass die aktuelle Gatterhaltung der Tiere nicht artgerecht sei und ihre Freilassung gefordert. Das OVG hielt jedoch entgegen, dass alternative rechtliche Schritte noch nicht ausgeschöpft seien und sah keinen Verstoß gegen den Artenschutz.

Hintergrund des Projekts: Scheitern eines Artenschutzvorhabens

Die Wisente waren 2013 im Rahmen eines europaweit beachteten Artenschutzprojekts im Rothaargebirge ausgewildert worden. Ziel war es, eine freilebende Population in Deutschland zu etablieren. Das Projekt geriet jedoch zunehmend in die Kritik, da die Herde stark wuchs und außerhalb des ursprünglichen Projektgebiets wanderte. Waldbauern beklagten erhebliche Schäden an Bäumen.

Nach jahrelangen Konflikten entschied der Kreis Siegen-Wittgenstein 2024, die Herde auf einer 25 Hektar großen Fläche einzuzäunen. Der BUND hielt diese Fläche für zu klein und warnte vor gesundheitlichen Risiken für die Tiere, insbesondere durch Parasitenbefall. Dennoch bleibt die Einzäunung nach der aktuellen Gerichtsentscheidung bestehen.

Keine weitere rechtliche Möglichkeit

Der Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen ist unanfechtbar. Damit ist eine Freilassung der Wisente auf juristischem Weg vorerst nicht durchsetzbar. Die Zukunft des Projekts bleibt dennoch ungewiss – insbesondere in Bezug auf die Frage, wie eine langfristige, artgerechte Haltung der Tiere sichergestellt werden kann.

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