Schufa-Scoring-Verfahren verstößt gegen DSGVO, urteilt der EU-Generalanwalt

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Priit Pikamäe, erklärt in seinen Schlussanträgen zu einem relevanten Rechtsstreit, dass die Schufa-Profile zur Kreditbewerbung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Schufa errechnet Wahrscheinlichkeitswerte, sogenannte Scores, über die Bonität von Verbrauchern, die laut Pikamäe nicht mit der DSGVO vereinbar sind.

Die DSGVO garantiert betroffenen Personen das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profiling, basierenden Entscheidung unterworfen zu werden. Das Scoring-Verfahren der Schufa verletzt diese Klausel, da es auf automatisierter Verarbeitung und der Erstellung eines geheimen persönlichen Profils basiert.

Die Entscheidungen auf Grundlage dieser Profile, wie Kreditvergabe oder erfolgreiche Online-Bestellungen, entfalten rechtliche Wirkungen gegenüber den Betroffenen oder beeinträchtigen sie in ähnlicher Weise erheblich. Der Generalanwalt betont, dass die relevanten DSGVO-Bestimmungen anwendbar sind, da die Entscheidung „ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung“ beruht. Read On…

Pläne für eine europäische digitale Identität (EUid) vom EU-Parlament beschlossen

Die Pläne für eine europäische digitale Identität (EUid) und elektronische Brieftaschen (E-Wallets) wurden kürzlich vom EU-Parlament beschlossen, wobei das Recht auf Anonymität im Vordergrund steht. Dennoch gibt es Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Transparenz bei der Umsetzung dieser Technologie.

Die ursprünglich vorgeschlagene lebenslange Personenkennziffer hätte die Bürger potenziell gläsern machen können, indem Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen zusammengeführt werden. Glücklicherweise entschied das EU-Parlament mit großer Mehrheit gegen diesen Vorschlag, obwohl die Mitgliedsstaaten weiterhin an der Idee der eindeutigen und dauerhaften Kennung festhalten wollen. Die bevorstehenden Verhandlungen könnten daher schwierig werden. Read On…

Microsoft integriert KI in Office-Tools: Datenschutzbedenken und unerwünschte Abhängigkeiten

Microsoft, ein weltweit führender Technologiekonzern, hat kürzlich bekannt gegeben, dass es seine künstliche Intelligenz (KI) in verschiedene Office-Tools und weitere Dienste integrieren wird. Während diese Integration darauf abzielt, die Produktivität und Effizienz der Nutzer zu erhöhen, wirft sie auch ernsthafte Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der zunehmenden Abhängigkeit von KI-Technologien auf.

Microsoft integriert künstliche Intelligenz (KI) in seine Office-Anwendungen und führt den sogenannten „Copilot“ ein. Der Copilot soll Nutzern bei der Erstellung von Präsentationen, Aufgabenbewältigung und Informationsorganisation helfen. Er wird in Microsoft-365-Produkte eingebunden und kann beispielsweise PowerPoint-Slides aus Word-Dokumenten generieren oder Grafiken auf Textaufforderung erstellen. Microsofts Copilot ähnelt Googles kürzlich vorgestelltem PaLM (Pathway Language Model), das in Workspace-Diensten wie Docs, Slides und Gmail integriert werden soll. Der Copilot wird als Teil der Microsoft-365-Apps und Microsofts Graph entwickelt und verwendet Daten der Nutzer in Kombination mit einem Large Language Model. Microsoft betont, dass der Copilot den Datenschutzstandards entspricht und Feedback-Mechanismen sowie Schutz vor Jailbreaks bietet. Die Verfügbarkeit der neuen Funktionen ist noch unklar. Read On…

Ersatz wertübersteigender Behandlungskosten: OLG Celle entscheidet zugunsten des Tierwohls

Das OLG Celle hat in einem Urteil vom 15.02.2023 (Az.: 20 U 36/20) die Tierhalterhaftung für Behandlungskosten bestätigt, die den Wert des betroffenen Tieres deutlich übersteigen. Diese Entscheidung folgt einem Trend in der Rechtsprechung, der zunehmend von rein wirtschaftlichen Erwägungen abweicht und mehr Gewicht auf das Wohlergehen von Tieren legt.

Im konkreten Fall ging es um einen 24 Jahre alten Wallach, der einen Wert von etwa 300 € hatte und als Beistellpferd diente. Das Pferd floh vor einem Hund, der auf die Koppel gelaufen war, und erlitt dabei schwere Verletzungen. Der Kläger ließ das Pferd in der Tierklinik für mehr als 14.000 € operieren. Das OLG Celle entschied, dass die Halterin des Hundes für den gesamten Schaden aufkommen muss. Obwohl der Fluchtinstinkt des Pferdes bei der Entstehung des Schadens eine Rolle spielte, überwog der Fakt, dass der Hund den Wallach über den Weidezaun und bis in den nächsten Ort gejagt hatte. Read On…

Fristlose Kündigung aufgrund wiederholter Störung des Hausfriedens durch Beleidigungen

Eine Störung des Hausfriedens kann vorliegen, wenn ein Mieter einen Nachbarn als „Lügner“, „Märchenerzähler“, „Provokateur“ und „skrupellos“ bezeichnet. Wenn ein solches Verhalten bereits abgemahnt wurde, kann dies gemäß § 569 Abs. 2 BGB eine fristlose Kündigung zur Folge haben, wie das Amtsgericht Münster entschieden hat.

Im zugrunde liegenden Fall erhielt eine 85-jährige Mieterin einer Wohnung in Münster im September 2021 eine fristlose Kündigung, weil sie einen Nachbarn unbegründet und grundlos beleidigt hatte. Trotz der Kündigung schickte sie dem Nachbarn im Dezember 2021 ein Schreiben, in dem sie ihn erneut beleidigte. Daraufhin sprach die Vermieterin erneut eine fristlose Kündigung aus und erhob schließlich Räumungsklage. Read On…

Verwaltungsgericht entscheidet: Bürger hat Recht auf Personalausweis ohne Fingerabdrücke

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einstweilig entschieden, dass einer Privatperson ein Ausweis ohne darauf gespeicherte Fingerabdrücke ausgestellt werden muss. Seit August 2021 müssen sich Bundesbürger beim Beantragen eines neuen Personalausweises mit einem Scanner Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen lassen. Mit der einstweiligen Anordnung (Az.: 20 E 377/23) betont das Gericht, dass die zuständige Behörde dem Antragsteller ein solches hoheitliches Dokument auch ohne die auf dem Funkchip zusammen mit dem biometrischen Gesichtsbild gespeicherten Fingerabdrücke ausstellen muss. Der Ausweis soll zunächst befristet für ein Jahr gelten, bis die Rechtslage höchstrichterlich geklärt ist. Read On…

Österreichische Datenschutzbehörde erklärt Meta-Tracking-Tools für rechtswidrig

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass Facebooks Tracking-Pixel gegen die DSGVO und das Schrems II-Urteil verstößt. Die Nutzung von US-Providern wie Facebook ist demnach nicht konform mit der DSGVO, da US-Überwachungsgesetze Unternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten an US-Behörden verpflichten.

Die Entscheidung betrifft fast alle EU-Websites und rät europäischen Website-Betreibern, keine Meta-Tools einzusetzen, da auch „Facebook Login“ und „Meta Pixel“ Daten in die USA übertragen, wo sie von Geheimdiensten angefordert werden können. Langfristig müssen entweder die USA den Schutz vor Überwachung auf Nicht-US-Bürger ausweiten oder US-Anbieter müssen ausländische Daten außerhalb der USA hosten. Es gibt keine Informationen über mögliche Strafen, obwohl die DSGVO Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes vorsieht.

Die Entscheidung ist als PDF hier zu finden.

(Erstellt mit Hilfe von ChatGPT-4)

Die Recherche in sozialen Medien beim Vollzug des Tierschutzgesetzes

In ein paar Tagen unterrichte ich in der Tierrechtsakademie wieder Vertreterinnen und Vertreter aus Veterinärbehörden zum Umgang mit Veröffentlichungen in sozialen Medien (–> Webinar: Die Recherche in sozialen Medien zum Vollzug des Tierschutzgesetzes). Da kommt es wie gerufen, dass derzeit in Essen die EQUITANA stattfindet, die nach eigenen Angaben weltgrößte Pferdemesse – bei der sich traditionell neben vielen Fachleuten auch viele „weniger-Fachleute“ versammeln, die diese Bühne ebenfalls für sich nutzen wollen. Das liefert ebenso traditionell meistens schon kurz nach Beginn der EQUITANA unschöne Bilder und Zitate und auch dieses Jahr macht da keine Ausnahme. Ein Fest für jeden, der auf der Suche nach gutem Anschauungsmaterial ist.

Diesmal hat der Westerntrainer Kay Wienrich die Chance genutzt, sich (wohl nur halb freiwillig) zum Messegespräch zu machen. Er wurde dabei gefilmt, wie er in einer (öffentlichen) Präsentation im Rahmenprogramm der EQUITANA einem Pferd die Beine zusammenband und damit die „Hobble“-Technik demonstrieren wollte. Diese gern als „Tradition“ verklärte Methode, ein Pferd am Fortlaufen zu hindern, kann man aus guten Gründen – jedenfalls in Deutschland – als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz einordnen. Wienrich sieht das anders und äußerte sich prompt selbst öffentlich dazu, nachdem die EQUITANA ihm weitere Auftritte sofort untersagt hatte. Read On…

In a world you can be anything, be kind.
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In Kooperation mit Rechtsanwältin Daniela Müller - Tierkanzlei Bielefeld