
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Priit Pikamäe, erklärt in seinen Schlussanträgen zu einem relevanten Rechtsstreit, dass die Schufa-Profile zur Kreditbewerbung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Schufa errechnet Wahrscheinlichkeitswerte, sogenannte Scores, über die Bonität von Verbrauchern, die laut Pikamäe nicht mit der DSGVO vereinbar sind.
Die DSGVO garantiert betroffenen Personen das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, einschließlich Profiling, basierenden Entscheidung unterworfen zu werden. Das Scoring-Verfahren der Schufa verletzt diese Klausel, da es auf automatisierter Verarbeitung und der Erstellung eines geheimen persönlichen Profils basiert.
Die Entscheidungen auf Grundlage dieser Profile, wie Kreditvergabe oder erfolgreiche Online-Bestellungen, entfalten rechtliche Wirkungen gegenüber den Betroffenen oder beeinträchtigen sie in ähnlicher Weise erheblich. Der Generalanwalt betont, dass die relevanten DSGVO-Bestimmungen anwendbar sind, da die Entscheidung „ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung“ beruht. Read On…