Die geplante Entkriminalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland zum 1. April 2024 bringt erhebliche Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden mit sich. Tausende von Akten müssen aufgrund einer Amnestie-Regelung im neuen „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (CanG) neu überprüft werden, was eine immense Arbeitsbelastung bedeutet.
Rechtliche Implikationen des CanG
Der CanG-Entwurf sieht vor, dass bereits verhängte, aber noch nicht vollstreckte Strafen für nach dem CanG nicht mehr strafbare Taten erlassen werden müssen. Dies betrifft insbesondere Taten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die mit dem neuen Gesetz legalisiert werden. Die Identifizierung der betroffenen Verfahren stellt eine große Herausforderung dar, insbesondere bei deliktischen Mischfällen, in denen neben Cannabis-Delikten auch andere Straftaten begangen wurden.
Warnungen und Bedenken
Der Bundesrat hat bereits deutliche Warnungen bezüglich der Auswirkungen des CanG auf die Strafjustiz geäußert. Bedenken bestehen hinsichtlich der unmittelbaren Entlassung von Verurteilten, der Unterbrechung von Maßregelvollstreckungen und der enormen Mehrbelastung für Gerichte und Strafvollstreckungsbehörden. Es wird befürchtet, dass die Regelung zu unverantwortlichen Freilassungen und einer Unterbrechung laufender Therapie- und Resozialisierungsmaßnahmen führen könnte.
Mögliche Lösungsansätze und Schlussfolgerungen
Um die Strafjustiz vor einer Überlastung zu schützen, werden verschiedene Lösungen diskutiert. Der Bundesrat schlägt vor, die Vollstreckung von vor Inkrafttreten des CanG verhängten Strafen fortzuführen. Eine andere Möglichkeit wäre die Einführung einer Übergangsregelung, um der Justiz Zeit zur sorgfältigen Umsetzung des Straferlasses zu geben. Die Entscheidung hierzu steht noch aus, und die Bundesregierung prüft derzeit noch Alternativen, um die Belastungen für die Länder zu begrenzen.